Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B & H Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Weißekreuzstraße 31, 30161 Hannover
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 210961
EUID
DEP2305.HRB210961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
907 IN 519/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle
Kanzlei
goerg
Adresse
Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover
Telefon
0511 64200790
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.05.2026 , 11:31 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Holz- und Bautenschutz sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der B & H Service GmbH in Hannover ist am 20.05.2026 um 11:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 519/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & H Service GmbH, Weißekreuzstraße 31, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND, (AG Hannover, HRB 210961), vertr. d.: Marin Rusenov, Braunschweig, (Geschäftsführer), zz. unbekannten Aufenthalts, ist am 20.05.2026 um 11:31 Uhr die vorläufige Verwaltung de…
907 IN 519/25 - 0 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der B & H Service GmbH, Weißekreuzstraße 31, 30161 Hannover, DEUTSCHLAND, (AG Hannover, HRB 210961), vertr. d.: Marin Rusenov, Braunschweig, (Geschäftsführer), zz. unbekannten Aufenthalts, ist am 20.05.2026 um 11:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Gerrit Hölzle, Uhlemeyerstraße 9-11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200790, Fax: 0511 64 200799, E-Mail: Hannover@goerg.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 20.05.2026
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