Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B & J Ausbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 13494
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEG1312.HRB13494
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 120/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Masseunzulänglichkeit angezeigt
06.08.2026
Antrag auf Vergütung
12.08.2026
Vergütung festgesetzt
07.10.2026
Schlusstermin
17.11.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & J Ausbau GmbH ist eröffnet. Der Verwalter hat am 06.08.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & J Ausbau GmbH ist eröffnet. Der Verwalter hat am 06.08.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Am 12.08.2026 hat der Verwalter einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Insolvenzgläubiger innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & J Ausbau GmbH ist eröffnet. Der Verwalter hat am 06.08.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Am 12.08.2026 hat der Verwalter einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, zu dem die Insolvenzgläubiger innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung Stellung nehmen können.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & J Ausbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jack Breilich, ist am 06.08.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt worden. Am 12.08.2026 hat der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütu…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der B & J Ausbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jack Breilich, ist am 06.08.2026 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt worden. Am 12.08.2026 hat der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Die Insolvenzgläubiger hatten eine Frist von drei Wochen ab Veröffentlichung, um Stellung zu nehmen. Am 07.10.2026 wurde die Vergütung des Verwalters festgesetzt. Die Insolvenzmasse beträgt 14.489,60 EUR. Es wurde die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV festgesetzt, einschließlich einer Auslagenpauschale in Höhe von 30 % der Vergütung sowie Umsatzsteuer. Zudem wurde eine Aufwandsentschädigung für 19 Zustellungen gewährt. Am selben Tag, dem 07.10.2026, wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin ist auf den 17.11.2026 bestimmt. Die Tagesordnung umfasst die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO oder zur Leistung eines Massekostenvorschusses in Höhe von 2.500 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 124.487,36 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 8.785,81 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
hat der Verwalter am 06.08.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 20…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
hat der Verwalter am 06.08.2026 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 7. August 2026, 6.70 IN 120/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
hat der Verwalter am 12.08.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der G…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
hat der Verwalter am 12.08.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 18. August 2026, 6.70 IN 120/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdor…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 14.489,60 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 19 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 120/23, Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglic…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich
wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung zur beabsichtigen Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO oder Leistung eines Massekostenvorschusses in Höhe von 2.500 EUR
wurde bestimmt auf den 17.11.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2026, 6.70 IN 120/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich, Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 147…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
B & J Ausbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 13494 P), Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jack Breilich, Am Birkenhain 6, 14641 Nauen OT Wachow
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ingo Rubbert, Jacobstraße 7, 14776 Brandenburg an der Havel -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.70 IN 120/23 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 124.487,36 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 8.785,81 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 7. Oktober 2026
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