Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S+H Immonetwork24 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 34223
EUID
DEG1312.HRB34223
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 114/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
30.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S+H Immonetwork24 GmbH ist eröffnet. Der Schuldner war ehemals in Zossen ansässig. Das Amtsgericht Potsdam hat den Schlusstermin für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, die Erörterung der Schlussrechnung, die Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie die Anhörung der Gläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung auf den 30. Oktober 2026 bestimmt. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga ist festgesetzt worden. Die Masse beträgt im Verfahren 5.565,66 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 4.963,74 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 3.791,69 EUR. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda) wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich ang…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda) wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Anhörung der Gläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung und zur Beantragung der Überwachung der Obliegenheiten der Schuldnerin durch den zukünftigen Treuhänder
bestimmt auf den 30.10.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2026, 6.50 IN 114/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda)
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksich…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda)
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.50 IN 114/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 3.791,69 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 4.963,74 EUR, abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda) wurde die Verg…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
S+H Immonetwork24 GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 34223 P), ehemals: Hauptstraße 28, 15806 Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Björn Hausmann, Totenhäuser Weg 29, 35469 Allendorf (Lumda) wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 5565,66 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 2 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 114/21, Amtsgericht Potsdam, 30. Juli 2026
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