Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B. Zander GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 29057
EUID
DEU1308.HRB29057
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 2031/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Hawelka
Adresse
Prager Straße 38, 04317 Leipzig
Telefon
0341 48664 14
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
26.02.2024 , 10:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.04.2024
Widerspruchsfrist
10.05.2024
Anzeige Masseunzulänglichkeit
02.06.2025
Vergütungsfestsetzung
07.08.2025
Schlusstermin
25.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Malergewerke
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH ist am 26.02.2024 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Michael Hawelka ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 10.04.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der Forderungen konnten bis zum 10.05.2024 eingereicht werden. Am 02.06.2025 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und unter Durchführung einer abschließenden Gläubigerversellung im schriftlichen Verfahren fortgeführt wurde. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 07.08.2025 festgesetzt worden. Für Stellungnahmen zur Schlussrechnung, Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bestand eine Frist bis zum 25.09.2025. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 29.384,60 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.06.2025 die Masseunzulän…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 02.06.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde am 26.02.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ins…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde am 26.02.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@hawelka-rae.de Telefon geschäftlich: 0341 48664 14 Telefax: 0341 48664 28
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 10.05.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anze…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 25.09.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 29.384,60 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 07.08.2025 festgesetzt…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 07.08.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 15.06.2026 gemäß …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 2031/23
In dem eingestellten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. Zander GmbH, Wilsnacker Straße 50, 04207 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29057
vertreten durch den Geschäftsführer Bert Zander
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 15.06.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.