Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Begaj Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 33411
EUID
DEU1308.HRB33411
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 88/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
27.05.2025
Einreichfrist Stellungnahmen
08.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Stahlverlegearbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Schalungsarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH ist eröffnet und befindet sich in der Schlussphase. Das Amtsgericht Leipzig hat am 27.05.2025 die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei Besonderheiten der Geschäftsführung berücksichtigt wurden. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Astrit Begaj vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt. Die Insolvenzgläubiger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis zum 08.07.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von 2.421.790,20 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 40.142,60 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2025 festgesetzt …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 27.05.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt antragsgemäß.
Hinzuzusetzen ist der Mehrbetrag gem. § 1 II Nr. 1 S. 2 InsVV für die Verwertung der mit Absonderungsrecht belasteten Gegenstände in Höhe der hälftigen Feststellungskosten
Der Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag von 15 %. Wegen der Begründung wird auf den Antrag verwiesen. Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Verwalters dies erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Der Verwalter hatte in diesem Verfahren Aus- und Absonderungsrechte zu bearbeiten.
Die Auslagen wurden pauschal innerhalb der Höchstgrenzen des § 8 InsVV festgesetzt.
Als gesonderte Auslagen festsetzbar sind die Kosten der dem Verwalter im Sinne von § 8 III InsO übertragenen Zustellungen. Maßgeblich für die Berücksichtigung der Anzahl der vorgenommenen Zustellungen ist § 4 II 2 InsVV i. V. m. KV 9002 zum GKG. Nach der Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG vom 09.11.2020) dort Art. 6 zu Nr. 2 ist nunmehr ein einheitlicher Satz von derzeit 3,50 EUR festgelegt und in entsprechender Anwendung von Nummer 9002 der Anlage 1 zu § 3 II GKG besteht ein Anspruch auf Auslagenersatz erst ab der 11. Zustellung im Verfahren.
Zusätzlich zur Vergütung und pauschalen Erstattung der Auslagen wurde die zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verf…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 88/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Begaj Bau GmbH, Karl-Heine-Straße 99, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 33411
vertreten durch den Geschäftsführer Astrit Begaj
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.07.2025 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 2.421.790,20 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 40.142,60 EUR zur Verfügung".
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