Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.A. Beauty GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 11.03.2025 um 10:09 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 02.06.2025. Einwendungen gegen die Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder eines Gläubigerausschusses sind bis zum 12.03.2025 beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/24 B-6-6 Am 11.03.2025 um 10:09 Uhr ist das Insolvenzverfahren B.A. Beauty GmbH, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 0…
810 IN 1658/24 B-6-6 Am 11.03.2025 um 10:09 Uhr ist das Insolvenzverfahren B.A. Beauty GmbH, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 19.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 12.03.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/24 B-33-: In dem Insolvenzverfahren B.A. Beauty GmbH, c/o Baruch Boker, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856),
vertreten durch:
Baruch Boker, (Geschäftsführer), wurde am 11.03.2025 um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfä…
810 IN 1658/24 B-33-: In dem Insolvenzverfahren B.A. Beauty GmbH, c/o Baruch Boker, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856),
vertreten durch:
Baruch Boker, (Geschäftsführer), wurde am 11.03.2025 um 10:09 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1658/24 B-6-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.A. Beauty GmbH, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856) ist der Beschluss vom 12.03.2025 berichtigt worden.
Statt bis zum 12.03.2025 muss es richtig heißen: bis zum 02.06.2025
Der vollständige Beschluss neb…
810 IN 1658/24 B-6-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B.A. Beauty GmbH, Wiesenhüttenstraße 9a, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 110856) ist der Beschluss vom 12.03.2025 berichtigt worden.
Statt bis zum 12.03.2025 muss es richtig heißen: bis zum 02.06.2025
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.03.2025
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