Erbringen von Personaldienstleistungen auf Werkvertragbasis, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Ausführung aller Geschäfte, die mit den vorerwähnten Zwecken in Zusammenhang stehen, die private Arbeitsvermittlung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der RADMAN Consulting GmbH ist am 24.02.2025 um 10:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Niklas Lütcke ist bestellt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin dem Insolvenzverwalter übertragen. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.05.2025 anzumelden. Einwendungen oder Anträge sind bis zum 26.0erm 2025 einzureichen. Am 05.03.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1699/24 R-17-5 Am 24.02.2025 um 10:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412),
vertreten durch:
Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Niklas Lütcke, CMS Hasche Sigle, Neu…
810 IN 1699/24 R-17-5 Am 24.02.2025 um 10:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412),
vertreten durch:
Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Niklas Lütcke, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 300, Fax: 069/ 71 701 40 410, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.05.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.05.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) bzw. Aufhebung der Anordnung (§ 272 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 04.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1699/24 R-17-5 In dem Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412), vertr. d.: Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 05.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung…
810 IN 1699/24 R-17-5 In dem Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412), vertr. d.: Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 05.03.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 18.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1699/24 R-33-: In dem Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412),
vertreten durch:
Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer), wurde am 24.02.2025 um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und…
810 IN 1699/24 R-33-: In dem Insolvenzverfahren RADMAN Consulting GmbH, Flinschstraße 18a, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 103412),
vertreten durch:
Patrick Wallbruch, (Geschäftsführer), wurde am 24.02.2025 um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Niklas Lütcke, CMS Hasche Sigle, Neue Mainzer Straße 2-4, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 701 300, Fax: 069/ 71 701 40 410, E-Mail: insolvenz@cms-hs.com, Internet: www.cms-hs.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 128/25 R-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 1699/24 R-33- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 24.02.2025
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