Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BA Pflege GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 518768
EUID
DEY1206.HRB518768
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
171 IN 230/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung
13.08.2026 , 17:47 Uhr
Auferlegung allgemeines Verfügungsverbot
25.09.2026 , 11:48 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Jena hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BA Pflege GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, entschieden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Jena mit der Handelsregisternummer HRB 518768. Der Schuldner wird vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony. Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Gericht am 13.08.2026 um 17:47 Uhr die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt, bestellt. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO sind Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam; dies umfasst auch die Einziehung von Außenständen. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt André Benthaus aus Weimar. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Erfurt eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Über das Vermögen der BA Pflege GmbH mit Sitz in Berlin ist ein Insolvenzverfahren beantragt worden. Das Registergericht Jena führt die Handelsregistereintragung unter der Nummer HRB 518768. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony vertreten, während Rechtsanwalt André Benthaus als Verfahrensb…
Über das Vermögen der BA Pflege GmbH mit Sitz in Berlin ist ein Insolvenzverfahren beantragt worden. Das Registergericht Jena führt die Handelsregistereintragung unter der Nummer HRB 518768. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony vertreten, während Rechtsanwalt André Benthaus als Verfahrensbevollmächtigter fungiert. Am 13.08.2026 hat das Amtsgericht Erfurt vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und einen allgemeinen Verfügungsverbotsschutz gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO sowie die Anordnung eines Verfügungsverbots nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Beck bestellt. In einer weiteren Entscheidung vom 25.09.2026 wurde das Verfügungsverbot erweitert und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Gegen beide Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 230/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BA Pflege GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 518768
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rec…
171 IN 230/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BA Pflege GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 518768
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Benthaus, Eduard-Rosenthal-Straße 80, 99425 Weimar
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 13.08.2026 um 17:47 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Beck, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt, Telefon: 0361 34949430, Telefax: 0361 34949431, Email: erfurt@anwaelte-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
171 IN 230/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BA Pflege GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 518768
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rec…
171 IN 230/26
In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
BA Pflege GmbH, Leipziger Platz 15, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Benjamin Ehis Anthony
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 518768
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt André Benthaus, Eduard-Rosenthal-Straße 80, 99425 Weimar
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Beschluss:
Der Beschluss vom 13.08.2026, mit welchem die vorläufige Insolvenzverwaltung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO angeordnet wurde, wird dahingehend erweitert, dass am 25.09.2026 um 11:48 Uhr der Schuldnerin gem. § 22 Abs. 1 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Beck, Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt, Telefon: 0361 34949430, Telefax: 0361 34949431, Email: erfurt@anwaelte-beck.de, übergeht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Erfurt
Rudolfstraße 46
99092 Erfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Erfurt - Insolvenzgericht - 25.09.2026
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