Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bachmann System-Gastro GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zum Wassergraben 16, 47269 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRA 10584
EUID
DER1202.HRA10584
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2802/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Rolle
Sachwalter
Adresse
Philosophenweg 51, 47051 Duisburg
Telefon
0203/34840
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 07:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.03.2026
Einsichtnahme Forderungstabelle
24.03.2026
Prüfungsstichtag
21.04.2026
Berichtstermin
28.04.2026 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 01.02.2026 um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bachmann System-Gastro GmbH & Co. KG eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 18.11.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.03.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist für den 28.04.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg angesetzt, um über den Fortgang des Verfahrens, die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses zu beschließen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 21.04.2026 ist. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Forderungstabelle liegt ab dem 24.03.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2802/25
Über das Vermögen
der Bachmann System- Gastro GmbH & Co. KG, Zum Wassergraben 16, 47269 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10584, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bachmann Verwaltungs GmbH, Zum Was…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2802/25
Über das Vermögen
der Bachmann System- Gastro GmbH & Co. KG, Zum Wassergraben 16, 47269 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRA 10584, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Bachmann Verwaltungs GmbH, Zum Wassergraben 16, 47269 Duisburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 21473, diese wiederum vertreten durch ihre Geschäftsführer, Hans Friedrich Koegel, Koksstr. 51 , 44879 Bochum, und Gerald Bachmann, Zum Wassergraben 16 , 47269 Duisburg,
Unternehmensgegenstand: Betrieb von Fast-Casual-Lifestyle Restaurants als Franchisenehmer sowie der Vertrieb von Merchandise Produkten der Marke VAPIANO
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg , Tel. Nr.0203/34840.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Dienstag, 28.04.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 4. Etage, Sitzungssaal C407.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Der Sachwalter hat angekündigt, dass insbesondere Zustimmungen der Gläubigerversammlung wie folgt einzuholen sind:
- Fortführung des Unternehmens in Eigenverwaltung,
- Erstellung eines Insolvenzplanes,
- Veräußerung des Unternehmens (vorsorglich),
- Führung von Rechtsstreiten und Abschluss von Vergleichen (vorsorglich).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 21.04.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
620 IN 2802/25
Duisburg, 01.02.2026
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