Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 35899
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Insolvenzprofil
CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 35899
Stammkapital
300,00 EUR
EUID
DER1202.HRB35899
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2515/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.02.2026
Prüfungsstichtag
11.03.2026
Berichtstermin
18.03.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Sicherheitsdienst.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sicherheitsdienste
Subbranche
Sicherheitsdienstleistungen
Geschäftstätigkeit
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 01.02.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin ist am 17.10.2025 bei Gericht eingegangen. Zugleich sind die Verfahren 620 IN 2515/25 und 620 IN 2937/25 verbunden worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bückmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Ein Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) ist am 18.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Duisburg angesetzt. Dort wird unter anderem über die Person der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 11.03.2026 ist. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 25.02.2026 zur Einsicht niedergelegt. Zur Hinterlegungsstelle ist die National-Bank AG bestimmt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Caspari Sicherheit & Service UG ist am 01.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 620 IN 2515/25 und 620 IN 2937/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsa…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CSS Caspari Sicherheit & Service UG ist am 01.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde von einer Gläubigerin gestellt. Zugleich wurden die Verfahren 620 IN 2515/25 und 620 IN 2937/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bückmann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 18.03.2026 angesetzt, in dem unter anderem über die Person der Verwalterin und den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird. Der Prüfungstermin für angemeldete Forderungen findet schriftlich statt, wobei der Stichtag der 11.03.2026 ist. Die Unterlagen werden ab dem 25.02.2026 zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2515/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Caspari, Keffenbrinkst…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2515/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Caspari, Keffenbrinkstraße 16, 46483 Wesel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 2515/25 und 620 IN 2937/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 17.10.2025 bei Gericht eingegangen.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen, Telefon: 0208/6205050.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Mittwoch, 18.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 11.03.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG, IBAN DE19360200300009035831, BIC NBAGDE3EXXX.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 2515/25
Duisburg, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2515/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nic…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2515/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35899 eingetragenen CSS Caspari Sicherheit & Service UG (haftungsbeschränkt), Concordiastraße 32, 46049 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Caspari, Keffenbrinkstraße 16, 46483 Wesel
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXX,XX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX,XX €
Zwischensumme XXX,XX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX,XX € XXX,XX €
Endbetrag XXX,XX €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 28.11.2025 bis zum 01.02.2026 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 112.256,25 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 26.269,22 €. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von 6 567,31 € zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 47,88 % und damit auf den Betrag von XXX,XX € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.04.2026 verwiesen.
Für die Betriebsfortführung über einen Zeitraum von gut zwei 2 Monaten hält das Gericht hier einen Zuschlag von 25 Prozentpunkten für angemessen. Dabei hat es insbesondere die erschwerenden Anforderungen an einen aktiven Sicherheitsdienst bei Weiterbeschäftigung von 17 Mitarbeitern berücksichtigt. Ein gesonderter Zuschlag für die Insolvenzgeldvorfinanzierung bzw. die Personalangelegenheiten kommt nicht in Betracht, da in dem schuldnerischen Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter beschäftigt waren (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06 -, juris). Außergewöhnliche Umstände sind nicht erkennbar.
Durch die Betriebsfortführung hat sich die Berechnungsgrundlage um den Erlös von 87.841,85 EUR und damit deutlich erhöht. Daher ist eine Vergleichsrechnung durchzuführen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Unternehmensfortführung vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung (hier: 6.567,30 EUR minus 2.441,44 EUR = 4.125,86 EUR) mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (nach BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - IX ZB 120/07 -, Rz 8, zitiert nach juris); hier bei einem Zuschlag von 25 Prozentpunkte auf die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters von XXX,XX EUR = XXX,XX EUR. Die Differenz von XXX,XX EUR entspricht im Verhältnis zu der regulären Verwaltervergütung von XXX,XX EUR noch einem Zuschlag von 2,88 Prozentpunkten. Im Übrigen wird der Zuschlag bereits durch die erhöhte Berechnungsgrundlage abgegolten.
Für die Sanierungsbemühungen hält das Gericht einen weiteren Zuschlag von 20 Prozentpunkten für angemessen, aber auch ausreichend. Die Gespräche und Verhandlungen beschränkten sich hier auf zwei Interessenten, von denen letztlich nur die Tochter aus dem familiären Umfeld der Gesellschafterin verblieb. Erzielt werden konnte ein Firmenwert von 10.000 EUR.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Duisburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg oder dem Landgericht Duisburg, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
620 IN 2515/25
Amtsgericht Duisburg, 18.09.2026
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