Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Celler Str. 108, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 101742
EUID
DEP2408.HRB101742
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 167/25
Phase
Insolvenzplanverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
willmerkoester.de
Adresse
Luisenstraße 4, 30159 Hannover
Telefon
0511-3577100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
30.12.2025 , 09:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.03.2026
Berichtstermin
26.03.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
16.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Bäckerei und Konditorei. Ebenso kann die Gesellschaft weitere Geschäfte betreiben. Sie kann im In- und Ausland sonstige Unternehmen erwerben, veräußern, pachten, verpachten oder sich an solchen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihre Unternehmen zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH ist am 30.12.2025 eröffnet worden. Zuvor waren bereits vorläufige Maßnahmen angeordnet worden: Am 18.09.2025 wurde Rechtsanwalt Dr. Malte Köster zum vorläufigen Sachwalter bestellt und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Am 18.12.2025 wurde der Antragstellerin zusätzlich zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Am 25.11.2025 erfolgte eine Einzelermächtigung für die Insolvenzmasse. Mit Eröffnungsbeschluss vom 05.01.2026 wurde die Eigenverwaltung bestätigt und Dr. Malte Köster als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 05.03.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.03.2026 anberaumt. Das mündliche Verfahren wurde später aufgehoben. Zudem ist ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan für den 16.07.2026 festgesetzt.
Originalbekanntmachung · Insolvenzplanverfahren
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH ist am 30.12.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei Rechtsanwalt Dr. Malte Köster als Sachwalter bestellt ist. Die Schuldnerin war bereits vorab zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Gläubiger haben ihre For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH ist am 30.12.2025 eröffnet worden. Es wird in Eigenverwaltung durchgeführt, wobei Rechtsanwalt Dr. Malte Köster als Sachwalter bestellt ist. Die Schuldnerin war bereits vorab zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 05.03.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 26.03.2026 anberaumt. Zudem wurde die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben, und es findet eine schriftliche Stellungnahme zur Vergütung statt. Ein Termin zur Erörterung und Abstimmung über einen Insolvenzplan ist für den 16.07.2026 festgesetzt. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist erfolgt im schriftlichen Verfahren mit einem Stichtag zum 15.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : Über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist am 30.12.2025 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Re…
35 IN 167/25 : Über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist am 30.12.2025 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail: Malte.Koester@willmerkoester.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.03.2026 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 26.03.2026, 10:00 Uhr, Saal 120, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 05.01.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am…
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde gemäß § 270c Abs. 4 S. 1 InsO zusätzlich zu der am 18.09.2025 angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Antragstellerin zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ermächtigt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 2…
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist am 18.09.2025 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail: Malte.Koester@willmerkoester.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 18.09.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird…
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern sowie den Mitgliedern des Gläubigerausschusses wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 04.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist der Schuldnerin zusätzlich zu der am 18.09.2025 Uhr …
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist der Schuldnerin zusätzlich zu der am 18.09.2025 Uhr angeordneten vorläufigen Eigenverwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgeleg…
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 16.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist…
35 IN 167/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Leifert GmbH vertr. d. d. GF, Celler Straße 108, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 101742), vertr. d.: 1. Nils-Georg Leifert, (Geschäftsführer), 2. Anette Leifert, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.07.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden drei Tage vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 10.07.2026
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