Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Thie 7, 31246 Ilsede - Gadenstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 208729
Stammkapital
5,00 EUR
EUID
DEP2408.HRB208729
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 66/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.03.2026 , 12:18 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 08:59 Uhr
Forderungsanmeldefrist
10.06.2026
Berichts- und Prüfungstermin
01.07.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Bäckerei mit Café, insbesondere auch Handel mit Backwaren aller Art
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Lebensmittel & Getränke
Subbranche
Bäckerei & Konditorei
Nebenbranche
Gastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb einer Bäckerei mit Café sowie Handel mit Backwaren
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 12.03.2026 erhielt der vorläufige Verwalter zusätzlich Einzelermächtigung. Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter bleibt Herr Hartwig. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.06.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.07.2026 um 10:00 Uhr beim Amtsgericht Gifhorn angesetzt, in dem über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden wird.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 12.03.2026 …
Über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.04.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Zuvor war bereits am 10.03.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 12.03.2026 erhielt der vorläufige Verwalter zusätzlich Einzelermächtigungen. Der bestellte Insolvenzverwalter ist ebenfalls Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 10.06.2026 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 01.07.2026 angesetzt, an dem unter anderem über die Bestellung des endgültigen Insolvenzverwalters sowie die Bildung eines Gläubigerausschusses entschieden werden soll. Am 27.08.2026 wurde den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag gegeben.
Am 10.03.2026 um 12:18 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig bestellt worden. Am 12.03.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung zur Vor…
Am 10.03.2026 um 12:18 Uhr ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt) angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig bestellt worden. Am 12.03.2026 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Am 01.04.2026 um 08:59 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 10.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Am 01.07.2026 um 10:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) statt. Dieser Termin dient zugleich der Entscheidung über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere wesentliche Verfahrensschritte. Am 27.08.2026 wurde der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 06.10.2026 sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 20.001,34 EUR. Der festgesetzte Betrag kann nach Rechtskraft der Insolvenzmasse entnommen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 66/26 : Über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 08:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist:…
35 IN 66/26 : Über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 08:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig, c/o Rechtsanwälte Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.06.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 01.07.2026, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160 und 162 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 01.04.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am u…
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede, vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 um 12:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegneri…
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede, vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 um 12:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig, c/o Rechtsanwälte Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 10.03.2026
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird …
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 27.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl…
35 IN 66/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei und Café Träumchen UG (haftungsbeschränkt), Am Thie 7, 31246 Ilsede (AG Hildesheim, HRB 208729), vertr. d.: Kai-Sven von Wnuck Lipinski, Am Thie 7, 31246 Ilsede, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Dipl.-Wirtsch.-Jur. Tobias Hartwig festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 20.001,34 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 06.10.2026
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