Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BeMa Solution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden OT Lenglern
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206477
EUID
DEP2204.HRB206477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 132/25 GOE, 74 IN 200/25 GOE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Renè Bernard
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
08.04.2026
Aufhebung vorläufiger Maßnahmen
08.04.2026
Abweisung mangels Masse
09.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung und der Betrieb einer Möbelspedition- und lagerei.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Bovenden, sind zwei Insolvenzantragsverfahren beim Amtsgericht Göttingen geführt worden. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 74 IN 132/25 GOE ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die damit verbundenen Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind am selben Tag aufgehoben worden. Im parallel geführten Verfahren mit dem Aktenzeichen 74 IN 200/25 GOE ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 ebenfalls mangels Masse abgewiesen worden. In beiden Verfahren ist die Schuldnerin durch Renè Bernard, Geschäftsführer, vertreten. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 132/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden, vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 08.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse…
74 IN 132/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden, vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom am 08.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 132/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden, vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen…
74 IN 132/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden, vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom sind am 08.04.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 200/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden (AG Göttingen, HRB 206477), vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
D…
74 IN 200/25 GOE: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BeMa Solution GmbH, Vom-Stein-Straße 10, 37120 Bovenden (AG Göttingen, HRB 206477), vertr. d.: Renè Bernard, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Göttingen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 09.04.2026
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