Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BAKTIV GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 85545
EUID
DEM1103.HRA85545
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 247/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Michael Hirner
Adresse
Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden
Telefon
0611-1504-60
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Verwaltung
27.03.2018
Schlusstermin
24.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 27.03.2018 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner hat die Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren sowie die endgültige Vergütung des Insolvenzverwalters nach Abschluss der Masseverwertung festgesetzt bekommen. Im Rahmen der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 205.360,78 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 30.937,79 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist nach Abschluss der Verwertung zugestimmt worden. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen findet am 24.07.2026 statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 654…
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 26.05.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 654…
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 205.363,78 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 30.937,79 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 654…
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 24.07.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 654…
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michael Hirner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-1504-60, Fax: 0611-150452, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 27.03.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 84.574,33 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 70 % festgesetzt wird.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 654…
9 IN 247/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAKTIV GmbH & Co. KG, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRA 85545), vertr. d.: 1. KSM Verwaltungs-GmbH, Mittelgewann 17-19, 65474 Bischofsheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Björn Saemann, An der Steinlach 21, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 35 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 119.993,85 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die geltend gemachte Erhöhung um 35 % für die übertragende Sanierung und der Schwierigkeiten wegen der fortlaufenden Gesellschafterschwierigkeiten war antragsgemäß zu bewilligen. Auf die Verfahrensberichte, den Schlussbericht sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 17.03.2026 wird im Einzelnen Bezug genommen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.