Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ZT Zimmerei & Holzbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 96760
EUID
DEM1103.HRB96760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 256/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Marc Trautmann
Adresse
Egerländer Straße 29, 64395 Brensbach
Termine & Fristen
Aufhebung
21.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZT Zimmerei & Holzbau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Brensbach ist gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Die Entscheidung des Amtsgerichts Darmstadt vom 21.04.2026 kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen durch eine befristete Erinnerung angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 256/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZT Zimmerei & Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Erbacher Straße 40, 64395 Brensbach (AG Darmstadt, HRB 96760), vertr. d.: Marc Trautmann, Egerländer Straße 29, 64395 Brensbach, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Ents…
9 IN 256/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZT Zimmerei & Holzbau UG (haftungsbeschränkt), Erbacher Straße 40, 64395 Brensbach (AG Darmstadt, HRB 96760), vertr. d.: Marc Trautmann, Egerländer Straße 29, 64395 Brensbach, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 21.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.