Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bath & more Großhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gahlenfeldstraße 6, 58313 Herdecke
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10508
EUID
DER2602.HRB10508
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 30/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
23.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Produkten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie ist insbesondere berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, die Geschäftsführung zu übernehmen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bath & more Großhandel GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hagen hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 23.07.2024 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters einreichen. Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung zur Führung von Rechtsstreitigkeiten gegen die Geschäftsführer Thilo Johannes Kuschmierz und Tim Kuschmierz in Höhe von 190.000,00 € bzw. 270.000,00 €. Die Gläubigerversammlung soll über diese Rechtshandlungen beschließen. Sollte kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teilnehmen, gilt die Zustimmung als erteilt. Der Antrag zur Einberufung der Gläubigerversammlung wurde am 27.06.2024 gestellt. Die Bekanntmachung des Gerichts datiert vom 02.07.2024.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10508 eingetragenen bath & more Großhandel GmbH, Gahlenfeldstr. 6, 58313 Herdecke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Kuschmierz, Koenenstr. 34, 58313 H…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 30/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10508 eingetragenen bath & more Großhandel GmbH, Gahlenfeldstr. 6, 58313 Herdecke, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tim Kuschmierz, Koenenstr. 34, 58313 Herdecke und Herrn Thilo Johannes Kuschmierz, Am Berge 125, 58313 Herdecke
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BWL Rechtsanwälte und Notare, Sparkassen-Karree 8, 58095 Hagen
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.07.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Die Zustimmung zur Führung eines Rechtsstreits gegen den Geschäftsführer Thilo Johannes Kuschmierz in einer Größenordnung von 190.000,00 € und gegen den Geschäftsführer Tim Kuschmierz in einer Größenordnung von 270.000,00 € wird erteilt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 27.06.2024 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 291 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 30/20
Amtsgericht Hagen, 02.07.2024
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