Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Haldener Straße 124, 58095 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 10980
EUID
DER2602.HRB10980
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
103 IN 168/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Kai Bartelt
Adresse
Eilper Str. 71-75, 58091 Hagen
Termine & Fristen
Eröffnung
27.06.2024 , 17:20 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Industriemontagen, die Verarbeitung von Metallen, Schweißer- und Schlosserarbeiten und Industrieisolierungen sowie die Produktion, der Handel und die Errichtung von Unterkonstruktionen aus Metall für Stahlbaukonstruktionen, der Handel mit zugehörigen Produkten sowie Metall-Teilen jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH ist am 27.06.2024 um 17:20 Uhr durch das Amtsgericht Hagen eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Kai Bartelt bestellt. Mit der Eröffnung sind Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind und Drittschuldnern die Zahlung an die Schuldnerin verboten ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Am 06.03.2025 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
Geschäfts…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
Geschäftszweig: Die Durchführung von Industriemontagen, die Verarbeitung von Metallen, Schweißer- und Schlosserarbeiten und ...
ist am 27.06.2024, um 17:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Kai Bartelt, Eilper Str. 71-75, 58091 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
103 IN 168/23
Amtsgericht Hagen, 27.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
ist am 06.03.2025 b…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
ist am 06.03.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
103 IN 168/23
Amtsgericht Hagen, 11.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuld…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 168/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10980 eingetragenen I.S.O. - Hagen-Metallbau GmbH, Haldener Str. 124, 58095 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronald Akrapovic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.10.2024, um 17:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Kai Bartelt, Eilper Str. 71-75, 58091 Hagen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.11.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 04.12.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 20.11.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
103 IN 168/23
Hagen, 04.10.2024
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