Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau Konzept GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 721509
EUID
DEB8536.HRB721509
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
30 IN 342/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung schriftliches Verfahren / Anhörung
29.04.2025
Fristende Stellungnahme Abstandnahme
02.06.2025 , 24:00 Uhr
Anordnung schriftliches Verfahren / Anhörung
11.06.2025
Fristende Einwendungen Vergütung/Einstellung
30.07.2025
Festsetzung Vergütung/ Auslagen Beschluss
20.08.2025
Schlusstermin / Schlussanhörung
27.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen, Gerüstarbeiten, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Drän- und Versickerarbeiten, Maurerarbeiten, Betonarbeiten, Zimmer- und Holzbauarbeiten, Stahlbauarbeiten, Abdichtungsarbeiten, Dachdeckungsarbeiten, Klemptnerarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme, Fliesen- und Plattenarbeiten, Estricharbeiten, Tischlerarbeiten, Parkett-, Holzpflasterarbeiten, Verglasungsarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen, Bodenbelagarbeiten, Tapezierarbeiten und Trockenbauarbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, ist die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO im schriftlichen Verfahren vorgesehen. Die Erörterung der Schlussrechnung sowie die Anhörung zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Einwendungen gegen die Schlussrechnung oder die beabsichtigte Einstellung sind bis einschließlich 30.07.2025 einzureichen. Eine Einstellung unterbleibt, sofern ein voraussichtlich 4.500,00 € hoher Betrag vorgeschossen wird. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.030.094,43 € zu berücksichtigen, denen ein zur Verteilung zur Verfügung stehender Betrag von 2.971,87 € gegenübersteht. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Koza sind bereits festgesetzt worden. Zudem ist die Durchführung der Schlussanhörung nach § 207 InsO sowie die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO angeordnet, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis bis einschließlich 27.03.2026 vorliegen müssen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau Konzept GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Emil Isaev vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Offenburg hat im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde am 11.06.2025 eine Anhörung nach § 207 InsO durchgeführt, um über die beabsichtigt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau Konzept GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Emil Isaev vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Offenburg hat im schriftlichen Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde am 11.06.2025 eine Anhörung nach § 207 InsO durchgeführt, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 30.07.2025. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Koza wurde festgesetzt, wobei eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt war. Am 29.04.2025 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Abstandnahme von weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung einer titulierten Forderung gegen Herrn Emil Isaev angesetzt; die Frist hierfür endete am 02.06.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgte die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis einschließlich 27.03.2026 Gelegenheit, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Es sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.030.094,43 € berücksichtigt worden, denen ein zur Verteilung zur Verfügung stehender Betrag von 2.971,87 € gegenübersteht. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 342/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
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1. Auf die mit Beschluss vom 11…
30 IN 342/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
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1. Auf die mit Beschluss vom 11.06.2025 erfolgten Anhörung nach § 207 InsO erfolgt - nach Feststellung eines zur Verteilung zur Verfügung stehenden Betrags - ergänzend die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.03.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Offenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.030.094,43 € zu berücksichtigen, denen ein zur Verteilung zur Verfügung stehender Betrag von 2.971,87 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 342/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderun…
30 IN 342/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.030.094,43 EUR steht ein Betrag von 2.971,87 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungste…
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.07.2025
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.500,00 €. Die Bereitschaft zur Zahlung ist innerhalb oben gesetzter Frist anzuzeigen. Nach Eingang der Zahlungsbereitschaft erfolgt Rechnungsstellung über die Landesoberkasse Baden-Württemberg.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Offenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 11.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattend…
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Axel Koza, Humboldtstraße 2, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 19.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 89.259,88 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 19.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 20.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.…
30 IN 342/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bau Konzept GmbH, Hauptstraße 215-217, 77866 Rheinau, vertreten durch den Geschäftsführer Emil Isaev
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 721509
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs. 2 Insolvenzordnung angeordnet für folgenden Verfahrensabschnitt:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem.§ 160 InsO über die vom Insolvenzverwalter beabsichtigte Abstandnahme von weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der titulierten Forderung gegen Herrn Emil Isaev über 140.000,00 €.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich Montag, 02.06.2025, 24:00 Uhr eine schriftliche Stellungnahme zur beabsichtigten Abstandsnahme von weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung der titulierten Forderung gegen Herrn Emil Isaev bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Soll der Termin im mündlichen Verfahren durchgeführt werden, bedarf es der Antragsstellung bis 16.05.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Hinweis:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO zur beabsichtigten Abstandsnahme gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2025
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