Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 722399
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Westiform Germany GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 722399
EUID
DEB8536.HRB722399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
40 IN 189/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.07.2024
Prüfungstermin
29.07.2024
Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
20.09.2024 , 10:00 Uhr
Termin zur Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
15.10.2024 , 15:30 Uhr
Aufhebung
18.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, Montage, Service und Vertrieb von Erzeugnissen aus Kunststoffen, Metallen, Glas, Folien und anderen Werkstoffen oder von Produkten, die der Werbung, dem industriellen- und Dienstleistungsbereich sowie dem Bauwesen dienen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westiform Germany GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) für das Tabellenblatt 410 im schriftlichen Verfahren vorgesehen; hierfür besteht eine Widerspruchsfrist bis zum 14.07.2025. Im Rahmen des Verfahrens sind zudem die Vergütung und Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt Dr. C. Müller-Seils, sowie die Vergütung und Auslagen des Sachwalters, Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser, festgesetzt worden. Der Sachwalter ist berechtigt, einen Betrag aus der Masse zu entnehmen. Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 18.02.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westiform Germany GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt. Die Vergütungen und Auslagen eines Mitglieds des vorläufigen Gläu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westiform Germany GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung und Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt. Die Vergütungen und Auslagen eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses sowie des Sachwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 18.02.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMA…
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg, Gz.: 005791-22/CF/MH
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Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 18.02.2026 aufgehoben.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 16.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACH…
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg
1. Die Prüfung der bis 15.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 410 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 02.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACH…
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg
1. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Dr. C. Müller-Seils wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 15.01.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 24,92 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses entstandenen Fahrtkosten für 1 Kilometer (zu je BETRAG EUR) waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 09.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACH…
40 IN 189/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg
1. Die Prüfung der bis 30.05.2014 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 402-408 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMA…
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg, Gz.: 005791-22/CF/MH
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Kaiser, Egonstraße 55 a, 79106 Freiburg i.Br., wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 26.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.779.168,86 EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um BETRAG EUR.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.08.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12 Abs. 1, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um BETRAG EUR gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Sachwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMA…
40 IN 189/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Freitag, 20.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 11, EG, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Spätere Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplans sind gem. § 253 Abs. 2 InsO insbesondere nur zulässig, wenn dem Plan im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 189/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMA…
40 IN 189/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westiform Germany GmbH, Kinzigtalstraße 2, 77799 Ortenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sven Pursche
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 722399
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte DIE SCHRITTMACHER, Rammersweier Straße 120, 77654 Offenburg
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Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 15.10.2024, 15:30 Uhr
Sitzungssaal 11, EG, Zeller Straße 38, 77654 Offenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen den gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
- gegen den Plan gestimmt hat und
- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 24.09.2024
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