Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Steingesweg 15, 63636 Brachttal
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRB 12379
EUID
DEM1502.HRB12379
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 392/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Peter Jost
Adresse
Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main
Telefon
069 / 2097390
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2025 , 14:00 Uhr
Eröffnung
11.11.2025 , 13:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Prüfungstermin
20.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und Montage von und der Handel mit Fenstern, Türen und Möbeln, Rolläden, Holzbauelementen sowie der gesamte Innenausbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal, ist am 07.08.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Jost bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 11.11.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 26.01.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 16.01.2026 schriftlich anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Widersprüche gegen Forderungen oder Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten müssen bis zum 20.02.2026 eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 392/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 26.01.2026 angezeigt, dass die Insol…
70 IN 392/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 26.01.2026 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 70 IN 392/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer), ist am 07.08.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens…
Az.: 70 IN 392/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer), ist am 07.08.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Peter Jost, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 2097390, Fax: 069 / 20973929, E-Mail: frankfurt@curator.ag bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 07.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 70 IN 392/25 Am 11.11.2025 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: …
Geschäfts-Nr.: 70 IN 392/25 Am 11.11.2025 um 13:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Bau- und Möbelschreinerei Gerl GmbH, Steingesweg 15, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 12379), vertr. d.: Dr. Markus Rittmeier, Rhönstraße 48, 63633 Birstein, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Jost, Homburger Landstraße 838, D 60437 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 2097390, Fax: 069 / 20973929, E-Mail: frankfurt@curator.ag.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 16.01.2026.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
- Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 20.02.2026 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 11.11.2025.
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