Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bauforum GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff OT Kesselsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 40932
EUID
DEU1104.HRB40932
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 68/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Verwalter
25.01.2023
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.06.2024
Festsetzung Vergütung vorläufiger Verwalter
07.04.2025
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
03.07.2026
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
07.07.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
18.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Bauleistungen, Hoch- und Tiefbau sowie damit im Zusammenhang stehende Arbeiten und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Rechtsanwalt Alexander Hartig war vorläufiger Insolvenzverwalter; seine Bestellung endete mit der Verfahrenseröffnung. Am 12.06.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Gericht hat am 07.04.2025 die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei ein Vermögen von 74.081,93 EUR als Berechnungsgrundlage diente und eine Regelvergütung sowie ein Zuschlag gewährt wurden. Im weiteren Verfahren wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gläubigern steht es bis zum 03.07.2026 offen, den Forderungen beim Amtsgericht Dresden schriftlich zu widersprechen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Rechtsanwalt Alexander Hartig war vorläufiger Insolvenzverwalter; seine Bestellung endete mit der Verfahrenseröffnung. Am 12.06.2024 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren im sc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH ist am 01.03.2023 eröffnet worden. Rechtsanwalt Alexander Hartig war vorläufiger Insolvenzverwalter; seine Bestellung endete mit der Verfahrenseröffnung. Am 12.06.2024 hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt, woraufhin das Verfahren im schriftlichen Verfahren fortgeführt wird. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde am 07.04.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren geprüft; Widerspruchsmöglichkeiten bestanden bis zum 03.07.2026. Am 07.07.2026 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Die abschließende Gläubigerversammlung und das weitere Verfahren wurden für das schriftliche Verfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit angeordnet. Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis waren bis zum 18.08.2026 einzureichen. Der Insolvenzverwalter erklärte, dass Forderungen von 159.039,27 EUR zu berücksichtigen sind, jedoch keine Masse zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.06.2024 die Masseunzulänglich…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 12.06.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzford…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 03.07.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
ergeht am 07.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufige…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
ergeht am 07.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter und nunmehr Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der von ihm verwalteten Masse zu entnehmen.
Gründe:
Rechtsanwalt Alexander Hartig als Antragsteller wurde mit Beschluss vom 25.01.2023 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.
Die Bestellung endete mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 01.03.2023.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 23.10.2024 zugrunde.
Es besteht ein Anspruch auf Vergütung und Erstattung der entstandenen angemessenen Auslagen für die Tätigkeit gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) maßgebend.
Gemäß §§ 63 Abs. 3, 11 Abs. 1 InsVV bemisst sich die Vergütung nach dem schuldnerischen Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Im vorliegenden Verfahren ist daher als Berechnungsgrundlage ein Vermögen von 74.081,93 EUR zugrunde zu legen.
Hieraus errechnet sich ein Regelsatz nach §§ 10, 2 Abs. 1 InsVV .
Für den vorläufigen Insolvenzverwalter beträgt die Regelvergütung nach § 11 InsVV hiervon 25 Prozent .
Damit ist die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters in einem sogenannten Normalverfahren abgegolten, d. h. Qualität und Quantität der verschiedenen Verwalteraufgaben weisen weder rechtliche noch tatsächliche Besonderheiten auf.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent .
Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 23.10.2024 verwiesen.
Gemäß § 10 i.V.m. § 3 InsVV hat das Gericht einen Zuschlag zur Regelvergütung zu gewähren, wenn Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die eines Normalverfahrens übersteigt.
Im vorliegenden Verfahren ist zusätzlich zur Regelvergütung ein Zuschlag von 15 Prozent, zu gewähren. Unter Berücksichtigung des vorgetragenen Umfangs und der Schwierigkeiten der Tätigkeit des vorläufigen Verwalters, insbesondere auf Grund der Betriebsfortführung und der Arbeitnehmerangelegenheiten ist der beantragte Zuschlag angemessen. Zur Begründung der konkreten Erhöhungstatbestände wird auf den Antragsinhalt verwiesen.
Der Vergütungswert beträgt mithin 9.362,46 EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
ergeht am 07.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
ergeht am 07.07.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.03.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 06.03.2026 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 74.693,70 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
Der Insolvenzverwalter beantragt in der Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent. Berücksichtigt wurde dabei auch ein Abschlag aufgrund der Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 06.03.2026 verwiesen.
Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend durch die zweimonatige Betriebsfortführung zur Fertigstellung noch laufender Projekte gegeben. Der Abschlag wurde in angemessener Höhe berücksichtigt.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 68/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bauforum GmbH, Am Wüsteberg 3, 01723 Wilsdruff, Amtsgericht Dresden , HRB 40932
vertreten durch den Geschäftsführer Mark Wegewitz
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 18.08.2026 beim
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einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 159.039,27 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
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