Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
An den Stadtscheunen 3 + 4, 01833 Stolpen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 15628
EUID
DEU1104.HRB15628
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/542 IN 961/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 10:18 Uhr
Anmeldefrist
11.09.2024
Niederlegungsfrist
25.09.2024
Berichtstermin
22.10.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
22.10.2024 , 10:00 Uhr
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
03.04.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Metallgestaltung und -restaurierung sowie alle Metallbau- und Schmiedearbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH ist eröffnet. Im vorläufigen Stadium wurde am 17.06.2024 Friedemann Schulz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, der ermächtigt ist, Bankguthaben entgegenzunehmen und über den allgemeinen Zustimmungsvorbehalt verfügt wurde. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Gläubigerversammlung. Es wurde ein Termin zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Kaufvertrag mit Frau Dr. Anne Kalauch und Frau Karla Anke Kalauch über die Betriebsimmobilien sowie Maschinen der Schuldnerin anberaumt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war Friedemann Schulz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2024 wurde durch Beschluss vom 09.08.2024 berichtigt, wodurch sich die Anmeldefrist für Insolven…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH ist am 01.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war Friedemann Schulz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2024 wurde durch Beschluss vom 09.08.2024 berichtigt, wodurch sich die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen vom 11.08. auf den 11.09.2024 und die Niederlegungsfrist vom 25.08. auf den 25.09.2024 verschoben hat. Forderungen sind bis zum 11.09.2024 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte, darunter die Beibehaltung des Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens, ist für den 22.10.2024 anberaumt. Zudem wurde ein weiterer Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Kaufvertrag mit Betriebsimmobilien und Maschinen für den 03.04.2025 festgelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 961/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde am 17.06.2024 um 08:56 Uhr Friedema…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 961/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde am 17.06.2024 um 08:56 Uhr Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich info@ra-sns.de, Telefax 0351 216 8610 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 216 860 Dresden, Website www.ra-sns.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigervers…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über d. Zustimmung
zum Kaufvertrag mit Frau Dr. Anne Kalauch und Frau Karla Anke Kalauch über die Betriebsimmobilien An den Stadtscheunen 5 und 6 in Stolpen sowie die beiden großen Anlagen bzw. Maschinen der Insolvenzschuldnerin, die Laserschneideanlage Primapower, Platino und die Abkantpresse Primapower 120 to, geschlossen am 05.03.2025 gem. § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO i.V.m. § 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO
beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Donnerstag, 03.04.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
ergeht am 09.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der E…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
ergeht am 09.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
Der Eröffnungsbeschluss vom 01.08.2024 wird inhaltlich wie folgt berichtigt:
Anstelle der Im Beschluss benannten Fristen:
Anmeldefrist: 11.08.2024 und Niederlegungsfrist: 25.08.2024
muss es richtig heißen:
Anmeldefrist: 11.09.2024 und Niederlegungsfrist: 25.09.2024
Es handelt sich hier um die Berichtigung eines Schreibversehens
bei der Terminsbestimmung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde am 01.08.2024 um 10:18 Uhr das Insolvenzv…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/542 IN 961/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmiede-Stolpen Kalauch GmbH, An den Stadtscheunen 3-4, 01833 Stolpen, Amtsgericht Dresden , HRB 15628
vertreten durch den Geschäftsführer Jan Kalauch
- wurde am 01.08.2024 um 10:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Friedemann Schulz, Reicker Straße 12, 01219 Dresden, Email geschäftlich: info@ra-sns.de Telefax: 0351 216 8610 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 216 860 Dresden
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 11.09.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 22.10.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.