Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baum, Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 4952
EUID
DEG1312.HRA4952
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 12/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Prüfungstermin
13.08.2024
Prüfungstermin
09.02.2026
Restschuldbefreiung
30.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Baum ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Der schriftliche Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen musste bis zum 13.08.2024 und später bis zum 09.02.2026 bei Gericht eingehen. Da die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist, wurde dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die am 15.03.2023 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), ist beabsichtigt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 30…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), ist beabsichtigt, dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO zu erteilen, da die Laufzeit der Abtretungserklärung verstrichen ist. Die Insolvenzgläubiger, die Verwalterin und der Schuldner werden hiermit zur Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angehört. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung können spätestens bis zum 28.04.2026 beim Insolvenzgericht schriftlich gestellt werden, wobei der Eingang bei Gericht maßgeblich ist. Die Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 InsO sind gem. § 290 Abs. 2 InsO glaubhaft zu machen.
6.70 IN 12/23, Potsdam, 20. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung de…
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.02.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 19. Dezember 2025, 6.70 IN 12/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worde…
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, OT Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Gläubiger, die am 15.03.2023 einen begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner hatten (Insolvenzgläubiger), auch wenn sie ihre Forderungen nicht im Insolvenzverfahren angemeldet haben (§§ 300 - 302, 38 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 30. April 2026, 6.70 IN 12/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der n…
6.70 IN 12/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Michael Baum, geb. am 13.12.1983, Trechwitz, Schmiedestraße 25, 14797 Kloster Lehnin, ehem. handelnd unter: Büromaschinen Etzien Inh. Michael Baum e. K. (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRA 4952 P), wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.08.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 28. Juni 2024, 6.70 IN 12/23
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