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Insolvenzprofil
Deli's Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 99970
EUID
DEF1103R.HRB99970
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.70 IN 23/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Rolle
Insolvenzverwalter
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.03.2026
Schlusstermin
24.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deli's Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Verwalter, Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, hat sein Amt vom 1. August 2023 bis zum 28. September 2024 ausgeübt; die Vergütung für diesen Zeitraum ist festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Regelvergütung des Insolvenzverwalters sowie eine Aufwandsentschädigung für Zustellungen beschlossen. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag am 4. März 2026 ist. Ein Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung und des Schlussverzeichnisses sowie zur Erhebung von Einwendungen ist für den 24. April 2026 bestimmt. Die Summe der anerkannten Forderungen, die an der Verteilung teilnehmen, beträgt 1.412.408,57 €, wobei ein Ausschüttungsbetrag in Höhe von 1.021,84 € feststeht; die Schlussverteilung findet statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde die Vergütung des Verwalters Re…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 52.988,27 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 55 Zustellungen gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 23/23, Amtsgericht Potsdam, 19. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deli's Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, (HRB 99970 B), ges. vertr. d.: 1. Kaan Bilgili (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderung…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deli's Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf, (HRB 99970 B), ges. vertr. d.: 1. Kaan Bilgili (Geschäftsführer), findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderungen, welche an der Verteilung teilnehmen, beträgt 1.412.408,57 €. Auf die vorbezeichneten Forderungen kann ein Betrag in Höhe von 1.021,84 € ausgeschüttet werden. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 19. März 2026, 6.70 IN 23/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
E…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24. April 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 19. März 2026, 6.70 IN 23/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.70 IN 23/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich a…
6.70 IN 23/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 4. März 2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 28. Januar 2026, 6.70 IN 23/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - hat der Verwalter am 25. November 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelverg…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - hat der Verwalter am 25. November 2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 8. Januar 2026, 6.70 IN 23/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - hat der Verwalter am 16. Mai 2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - hat der Verwalter am 16. Mai 2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 21. Mai 2024, 6.70 IN 23/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurden die Vergütung des vorläufigen …
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 1. August 2023 bis zum 28. September 2024 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 38.521,50 €. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.70 IN 23/23, Amtsgericht Potsdam, 7. Juni 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Fo…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Deli`s Food & Beverage Gesellschaft für creatives Catering mbH, Ruhlsdorfer Straße 95, 14532 Stahnsdorf
- Verfahrensbevollmächtigte: GROPP Rechtsanwälte, Prierosser Straße 29, 12357 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 31. Dezember 2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 25. November 2025, 6.70 IN 23/23
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