Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms
Handelsregister
Amtsgericht Wetzlar HRA 3221
EUID
DEM1710.HRA3221
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 25/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Dr. jur. Nicolai Fischer
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.02.2026 , 13:30 Uhr
Eröffnung
01.04.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.04.2026
Berichtstermin
05.05.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
11.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG ist am 10.02.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dr. jur. Nicolai Fischer zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Dr. jur. Nicolai Fischer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.04.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 05.05.2026 statt, der zugleich der Prüfungstermin ist. Der Stichtag für die schriftliche Prüfung der Forderungen ist der 11.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 25/26: Über das Vermögen des Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG, Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 3221), vertr. d.: 1. Maschinenbau Solms GmbH, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Heinrich Baumann, Oberbieler Straße 3, 35606 So…
3 IN 25/26: Über das Vermögen des Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG, Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 3221), vertr. d.: 1. Maschinenbau Solms GmbH, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Heinrich Baumann, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), 1.2. Dieter Günther Schäufler, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. jur. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.04.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. Das Verfahren wird hinsichtlich des Berichtstermins mündlich durchgeführt.
Eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) findet statt am:
Dienstag, 05.05.2026, 11:00 Uhr, II. Stock, Sitzungssaal 201, Gebäude B, Wertherstr. 1, 35578 Wetzlar
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
2. Das Verfahren wird hinsichtlich des Prüfungstermins schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S.1 InsO):
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2026
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.04.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem Forderungen schriftlich geprüft werden (11.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 25/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG, Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 3221), vertr. d.: 1. Maschinenbau Solms GmbH, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Heinrich Baum…
3 IN 25/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Baumann Maschinenbau Solms GmbH & Co.KG, Oberbieler Straße 1-3, 35606 Solms (AG Wetzlar, HRA 3221), vertr. d.: 1. Maschinenbau Solms GmbH, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Heinrich Baumann, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), 1.2. Dieter Günther Schäufler, Oberbieler Straße 3, 35606 Solms, (Geschäftsführer), ist am 10.02.2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. jur. Nicolai Fischer, White & Case LLP, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 10.02.2026
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