Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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die Beratung im Bereich von Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen im In-und Ausland sowie der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien, die Renovierung und Sanierung fremder und eigener Immobilien sowie die Errichtung und Veräußerung von Neubauten
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Philipp Bader GmbH ist eröffnet. Im Antragsverfahren am 19.07.2024 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Michael Hirner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.05.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Es wurden mehrere Termine zur besonderen Gläubigerversammlung anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen gemäß § 160 InsO zu beschließen. Ein Termin am 23.09.2025 diente der Beschlussfassung über die Freigabe von Grundbesitz in Stromberg. Weitere Termine sind für den 30.06.2026 und den 28.07.2026 angesetzt, um über die freihändige Veräußerung bzw. Freigabe von Immobilien in Wiesbaden zu entscheiden. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, Zustimmungen auch ohne Beschlussfähigkeit der Versammlung zu erteilen.
Originalbekanntmachung
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