Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumann, Mathias
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 100711
EUID
DEP3101.HRA100711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 150/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stefan Hinrichs
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
09.01.2024
Aufhebung
31.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mathias Baumann, Einzelhandelskaufmann, Inhaber der Fa. Musikhaus Wurps e.K., ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden. Im Vorfeld, mit Beschluss vom 09.01.2024, waren die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Hinrichs festgesetzt worden. Dabei wurde eine Berechnungsmasse von 23.570,61 EUR zugrunde gelegt, woraus eine Bruchteilsvergütung in Höhe von 25 % der regulären Verwaltervergütung resultierte. Die Festsetzung der Beträge unterlag gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO keiner Veröffentlichungspflicht. Der vollständige Beschluss zur Aufhebung sowie zur Vergütungsfestsetzung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aurich eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 150/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mathias Baumann, Einzelhandelskaufmann, geb. am 01.08.1977, Wielandstraße 2, 26721 Emden, Inhaber der Fa. Musikhaus Wurps e.K, (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 41, 26529 Rechtsupweg) (AG Aurich, HRA 100711), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. …
9 IN 150/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mathias Baumann, Einzelhandelskaufmann, geb. am 01.08.1977, Wielandstraße 2, 26721 Emden, Inhaber der Fa. Musikhaus Wurps e.K, (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 41, 26529 Rechtsupweg) (AG Aurich, HRA 100711), ist am 31.03.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Mangels einer zu verteilenden Masse konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Aurich, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 150/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mathias Baumann, Einzelhandelskaufmann, geb. am 01.08.1977, Wielandstraße 2, 26721 Emden, Inhaber der Fa. Musikhaus Wurps e.K, (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 41, 26529 Rechtsupweg) (AG Aurich, HRA 100711), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolve…
9 IN 150/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mathias Baumann, Einzelhandelskaufmann, geb. am 01.08.1977, Wielandstraße 2, 26721 Emden, Inhaber der Fa. Musikhaus Wurps e.K, (Geschäftsanschrift: Hauptstraße 41, 26529 Rechtsupweg) (AG Aurich, HRA 100711), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Hinrichs festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Aurich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um Prozentsatz eingeben % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.12.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 23.570,61 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 09.01.2024
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