Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
OHG
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Aurich HRA 100528
EUID
DEP3101.HRA100528
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aurich
Aktenzeichen
9 IN 185/25
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung des Eröffnungsantrags
07.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 185/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG, Keplerstraße 16, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 100528), vertr. d.: 1. Anja Hennig, Keplerstraße 16, 26723 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Georg van Detten, Keplerstraße 16, 2672…
9 IN 185/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CONCEPT Verwaltungs & Beteiligungs oHG, Keplerstraße 16, 26723 Emden (AG Aurich, HRA 100528), vertr. d.: 1. Anja Hennig, Keplerstraße 16, 26723 Emden, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Hans-Georg van Detten, Keplerstraße 16, 26723 Emden, (persönlich haftender Gesellschafter), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Aurich, Schloßplatz 2, 26603 Aurich einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Aurich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Aurich an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Aurich, 07.04.2026
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