Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 124341
EUID
DEK1101.HRB124341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 254/13
Phase
Nachtragsverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Christopher Seagon
Rolle
Nachtragsverwalter
Adresse
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
Termine & Fristen
Bekanntmachung Nachtragsverteilung
26.08.2026
Bekanntmachung Forderungsstand
08.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH ist eröffnet. Der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christopher Seagon ist zum Nachtragsverwalter bestellt worden. Hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 35.472,01 ist die Nachtragsverteilung angeordnet worden. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung · Nachtragsverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Für die Verteilung steht ein Betrag von 35.472,01 EUR zur Verfügung, wovon Vergütung und Kosten des Nachtragsverwalters abgesetzt werden müssen. Die Forde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Hamburg hat eine Nachtragsverteilung angeordnet. Für die Verteilung steht ein Betrag von 35.472,01 EUR zur Verfügung, wovon Vergütung und Kosten des Nachtragsverwalters abgesetzt werden müssen. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO belaufen sich auf 6.422.668,64 EUR. Zum Nachtragsverwalter wurde der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christopher Seagon bestellt. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, vertr. d. d. Gf.
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 35.47…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg, vertr. d. d. Gf.
wird hinsichtlich eines Betrages in Höhe von EUR 35.472,01 EUR die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Christopher Seagon, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67a IN 254/13
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg,
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige d…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 254/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124341 eingetragenen Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Heidenkampsweg 99, 20097 Hamburg,
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 6.422.668,64 EUR.
Für die Nachtragsverteilung steht ein Betrag von 35.472,01 EUR zur Verfügung.
Hiervon abzusetzen ist die Vergütung des Nachtragsverwalters sowie weitere notwendige Kosten für die Durchführung der Nachtragsverteilung.
67a IN 254/13
Amtsgericht Hamburg, 08.09.2026
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