Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Baumod Container & Bausysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedel-Münch-Str. 4, 35321 Laubach
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 117593
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1201.HRB117593
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
IN 394/22 B-11-5
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
08.06.2026
Stichtag Gläubigerversammlung
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel von Container und Wohnungscontainer, Import und Export, Baumaterialen, Baustoffe und Baudienstleistungen
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Subbranche
Import & Export
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Handel mit Containern und Baumaterialien sowie Import, Export und Baudienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Ve…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 I 2 InsO). Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bei dem hiesigen Insolvenzgericht bis zum 08.06.2026 schriftlich Widerspruch erhoben werden. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist kein Widerspruch erhoben wird, gilt die Forderung als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat gemeldet, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Es wurde eine Frist zur Prüfung nachträglich angemel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH ist anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat gemeldet, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Es wurde eine Frist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 08.06.2026 bestehen. Zudem ist ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum 14.10.2026 festgesetzt worden, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels deckender Masse sowie gegen die Schlussrechnung erhoben werden können. Das Verfahren kann durch Zahlung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 500,00 EUR fortgeführt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 394/22 B-11-5 In dem Insolvenzverfahren Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593),
vertreten durch:
Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, n…
810 IN 394/22 B-11-5 In dem Insolvenzverfahren Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593),
vertreten durch:
Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 394/22 B-11-5 In dem Insolvenzverfahren Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenz…
810 IN 394/22 B-11-5 In dem Insolvenzverfahren Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 394/22 B-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Ve…
810 IN 394/22 B-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), werden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 4.857,66 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 394/22 B-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Glä…
810 IN 394/22 B-11-5: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baumod Container & Bausysteme GmbH, Friedel-Münch-Straße 4, 35321 Laubach (AG Frankfurt am Main, HRB 117593), vertr. d.: Ibrahim Tetik, Lyoner Straße 52a, 60528 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 14.10.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 500,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.09.2026
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