Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kruk e.K., Christian
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.K.
Bundesland
Hessen
Adresse
Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau
Handelsregister
Amtsgericht Eschwege HRA 2815
EUID
DEM1602.HRA2815
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Eschwege
Aktenzeichen
3 IN 10/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.09.2024
Restschuldbefreiung
16.01.2025
Anhörungsfrist
18.11.2025
Prüfungstermin
15.04.2026
Anhörung Vergütungsantrag
18.06.2026
Gläubigerversammlung
29.07.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Inhaber der Firma KRUK, ist die Schlussverteilung angeordnet. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.663,86 €, wobei eine Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde. Die Massegläubiger sind in Höhe von 14.594,20 € zu berücksichtigen, während die Insolvenzforderungen 244.643,42 € betragen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Termine festgelegt: Die Frist zur Anhörung des Schuldners und der Gläubiger zum Antrag auf Restschuldbefreiung endete am 18.11.2025. Ein Stichtag für die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde auf den 15.04.2026 bestimmt. Zudem wurde ein Termin zur Anhörung bezüglich des Vergütungsantrags der Insolvenzverwalterin auf den 18.06.2026 festgelegt sowie ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren auf den 29.07.2026 bestimmt. Die Restschuldbefreiung für den Schuldner ist durch Beschluss vom 16.01.2026 rechtskräftig erteilt worden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K. ist beim Amtsgericht Eschwege anhängig. Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung rechtskräftig erhalten, wobei das Verfahren bezüglich der Masseverwertung unberührt bleibt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Termine für die Prüfung nachange meld…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K. ist beim Amtsgericht Eschwege anhängig. Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung rechtskräftig erhalten, wobei das Verfahren bezüglich der Masseverwertung unberührt bleibt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Termine für die Prüfung nachange meldeter Forderungen sowie für Anhörungen und Gläubigerversammlungen im schriftlichen Verfahren festgelegt. Die Insolvenztabelle wurde ergänzt. Es ist Masseunzulänglichkeit angezeigt worden. Die Schlussverteilung soll erfolgen, wobei ein verfügbarer Massebestand von 21.663,86 € festgestellt wurde. Massegläubigerforderungen belaufen sich auf 14.594,20 € und Insolvenzforderungen auf 244.643,42 €. Die Insolvenzverwalterin ist die PLUTA Rechtsanwalts GmbH.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K. ist beim Amtsgericht Eschwege anhängig. Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung rechtskräftig erhalten, wobei das Insolvenzverfahren selbst unberührt bleibt und fortbesteht. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde im schriftlichen Verfahren angeo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K. ist beim Amtsgericht Eschwege anhängig. Der Schuldner hat die Restschuldbefreiung rechtskräftig erhalten, wobei das Insolvenzverfahren selbst unberührt bleibt und fortbesteht. Die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei verschiedene Stichtage für Widersprüche festgelegt wurden. Die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist festgesetzt worden. Es soll eine Schlussverteilung erfolgen, wofür ein Verteilungsverzeichnis niedergelegt wurde. Der verfügbare Massebestand beträgt 21.663,86 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Im Verfahren wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Massegläubiger sind in Höhe von 14.594,20 € zu berücksichtigen, Insolvenzforderungen in Höhe von 244.643,42 €. Das Verfahren ist noch nicht beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird …
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 15.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 09.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Da…
3 IN 10/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 16.01.2026 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Das Vermögen, das der Schuldner nach dem 18.10.2025 erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von der Insolvenzverwalterin geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen der Insolvenzverwalterin zur Insolvenzmasse gehören. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 18.05.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung des Schuldners und der Insolvenzgläub…
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Stichtag, der dem Termin zur Anhörung des Schuldners und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin entspricht, wird auf den 18.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Eschwege, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verf…
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 29.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle de…
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Eschwege zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niederlassung Melsungen, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661/926280, Fax: 05661/92628-20, E-Mail: melsungen@pluta.net, www.pluta.net hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 21.663,86 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Im Verfahren wurde Masseunzulänglichkeit angezeigt. Massegläubiger sind in Höhe von 14.594,20 € zu berücksichtigen. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 244.643,42 € zu berücksichtigen. Das Massegläubigerverzeichnis und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Eschwege, Az. 3 IN 10/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Eschwege, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Die Frist zur Anhörung des Schuldners, der Insolvenzverwalterin und aller I…
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Die Frist zur Anhörung des Schuldners, der Insolvenzverwalterin und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 18.11.2025. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern. Die Abtretungsfrist endete mit dem 18.10.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO a.F. erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird. Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 20.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird …
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin im schriftlichen Verfharren entspricht, wird auf den 18.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Eschwege, 19.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), sind die Vergütung und Auslagen ist die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutt…
3 IN 10/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Christian Kruk e.K., Phillip-Scheidemann-Straße 1, 34253 Lohfelden, Inhaber der Firma KRUK, Lilienthalstraße 33-41, 37235 Hessisch Lichtenau (AG Eschwege, HRA 2815), sind die Vergütung und Auslagen ist die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin PLUTA Rechtsanwalts GmbH Am Markt 22, 34212 Melsungen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Eschwege eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.05.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Die Insolvenzverwalterin hat Anspruch auf Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen, §§ 63,65 InsO. Die Festsetzung erfolgt nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung ( InsVV ) in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt xxxx EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Da hier nur zum Teil Verbindlichkeiten aus der gewerblichen Tätigkeit betroffen sind, ist der Vorsteuererstattungsanspruch im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten der jeweils geltend gemachten Insolvenzforderungen aufzuteilen (BFH, Urteil vom 15. Februar 2015, Az. V R 44/14). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin xxxx EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von xxxx EUR
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse Es ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von xxx EUR.
Der von der Insolvenzverwalterin beantragte Zuschlag in Höhe von 10% aufgrund des destruktiven Verhaltens des Schuldners und des damit verbundenen Mehraufwands der Tätigkeit der Verwalterin wird als angemessen erachtet.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von xxx EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Der Insolvenzverwalterin ist der Sach- und Personalaufwand für die ihre übertragenen Zustellungen zu erstatteten. Für xxx Zustellungen werden xxx EUR je Zustellung als angemessen erachtet.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Danach erhält die Insolvenzverwalterin eine Ausalgenpauschale in Höhe von 15% der Regelvergütung für das erste Jahr Ihrer Tätigkeit und jeweils 10% der Regelvergütung für die Folgejahre.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Eschwege, Friedrich-Wilhelm-Straße 39, 37269 Eschwege einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Eschwege, 22.06.2026
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