Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
BauTech Nord Bauservice GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Gökerstr. 69, 26384 Wilhelmshaven
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 204618
EUID
DEP3210.HRA204618
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 36/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Waculik
Adresse
Schlosserstr. 40, 26441 Jever
Telefon
04461/758690
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.07.2026 , 10:33 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BauTech Nord Bauservice GmbH & Co. KG ist Gegenstand dieser Bekanntmachung. Am 21.07.2026 um 10:33 Uhr hat das Amtsgericht Wilhelmshaven die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin getroffen. Mit diesem Schritt sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wilhelmshaven einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 36/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BauTech Nord Bauservice GmbH & Co. KG, Gökerstr. 69, 26384 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204618), vertr. d.: 1. BauTech Nord Bauservice Verwaltungs-GmbH, Gökerstr. 69, 26384 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alex…
10 IN 36/26: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BauTech Nord Bauservice GmbH & Co. KG, Gökerstr. 69, 26384 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 204618), vertr. d.: 1. BauTech Nord Bauservice Verwaltungs-GmbH, Gökerstr. 69, 26384 Wilhelmshaven, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alexander Janssen, Kaiserborg 8, 26340 Zetel, (Geschäftsführer), ist am 21.07.2026 um 10:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Waculik, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, Tel.: 04461/758690, Fax: 04461/75869151, E-Mail: kanzlei@waculik.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 21.07.2026
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