Berichts- und PrüfungsterminNiedersachsenHRB 201467
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vivato GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 201467
EUID
DEP2716.HRB201467
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 97/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Bünning
Termine & Fristen
Stichtag für Forderungsprüfung
04.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Projektierung von Apotheken (keine Tätigkeit als Makler, Bauträger oder Baubetreuer), Hausverwaltung, Verwaltung und Vermarktung eigener und fremder Markenrechte, Vermietung und Verpachtung gewerblich gemieteter Räume und eigener Räume (ohne Maklertätigkeit), Hausmeisterservice, Reinigungsarbeit nach "Hausfrauenart", erlaubnisfreie Dienstleistungen wie Geschäftsbesorgungen (keine Rechtsberatung), wie z.B. Botendienste. Abschluss von Franchise-Verträgen, Marketing. Ein- und Verkauf (Großhandel) mit Waren und Dienstleistungen für den Apothekenbedarf, sofern erlaubnisfrei. Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Unternehmen mit vergleichbarem Geschäftsgegenstand beteiligen, solche Unternehmen gründen und Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch Uwe Hansmann, Geschäftsführer. Das Amtsgericht Verden (Aller) hat in dem Verfahren verschiedene Beschlüsse gefasst. Zunächst wurde den Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gegeben. Später wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 04.09.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum mussten Widersprüche gegen diese Forderungen eingehen. Schließlich ist die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 8.935,17 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Der festgesetzte Betrag darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Rechtsmittel gegen die Festsetzung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Ins…
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, d…
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.09.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die fest…
11 IN 97/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vivato GmbH, Peiner Weg 6, 28865 Lilienthal (AG Walsrode, HRB 201467), vertr. d.: Uwe Hansmann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ralph Bünning festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.07.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Beteiligten wurden über das Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de zu dem Antrag angehört und es wurde Gelegenheit gegeben, den Antrag einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 8.935,17 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht. Abschlagstatbestände sind nicht ersichtlich.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 11.08.2026
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