Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10399
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Bauunternehmen Wall GmbH
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3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 10399
EUID
DER2809.HRB10399
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 380/15
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Andreas Wall
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Am Erlenschlag 22, 33142 Büren
Termine & Fristen
Einstellung
06.07.2026 , 07:40 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10399 eingetragenen Bauunternehmen Wall GmbH, Am Erlenschlag 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wall, wird heute, am 06.07.2026, um 7:40 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO). Gegen diesen Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abzugeben und soll begründet werden. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 380/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10399 eingetragenen Bauunternehmen Wall GmbH, Am Erlenschlag 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wall, Am Erlenschlag 22, 33142 Büren
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Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 380/15
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10399 eingetragenen Bauunternehmen Wall GmbH, Am Erlenschlag 22, 33142 Büren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wall, Am Erlenschlag 22, 33142 Büren
Geschäftszweig: Betrieb eines Bauunternehmens im Hochbau
wird heute, am 06.07.2026, um 7:40 Uhr nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
2 IN 380/15
Amtsgericht Paderborn, 06.07.2026
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