Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 13874
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Insolvenzprofil
Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 13874
EUID
DER2909.HRB13874
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 70/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Käs
Adresse
Braugasse 7, 35390 Gießen
Telefon
0641 48029038
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 07:33 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 07:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.10.2026
Berichtstermin
16.11.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
16.11.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Kontroll- und Montagedienstleistungen für Fremdfirmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Siegen hat am 10.07.2026 um 07:33 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 10.07.2026 um 07:33 Uhr durch das Amtsgericht Sieger eröffnet. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt word…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt) wurde am 10.07.2026 um 07:33 Uhr durch das Amtsgericht Sieger eröffnet. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Zahlungen an die Schuldnerin sind Drittschuldnern verboten, wobei der vorläufige Verwalter zur Einziehung von Bankguthaben und Forderungen ermächtigt ist. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. In einer späteren Bekanntmachung vom 23.07.2026 wird eine offenbare Unrichtigkeit im Eröffnungsbeschluss berichtigt, wonach die korrekte Firmenbezeichnung der Schuldnerin Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) lautet.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.07.2026 um 07:33 Uhr durch das Amtsgericht Siegen eröffnet worden. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) ist am 10.07.2026 um 07:33 Uhr durch das Amtsgericht Siegen eröffnet worden. Es sind vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Käs bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt. In den folgenden Bekanntmachungen vom 23.07.2026 und 28.07.2026 wird der Beschluss vom 10.07.2026 wegen offenerbarer Unrichtigkeit berichtigt, um die korrekte Firma der Schuldnerin als Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) festzustellen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde am 01.09.2026 um 07:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 10.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt) wurde am 01.09.2026 um 07:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zuvor waren am 10.07.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Holger Käs zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Durch Berichtigungsbeschlüsse vom 15.07.2026 und 28.07.2026 wurde die korrekte Firmenbezeichnung der Schuldnerin festgelegt. Das Verfahren ist mit dem Verfahren 25 IN 182/26 verbunden worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag einer Gläubigerin vom 11.03.2026. Rechtsanwalt Holger Käs ist als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am Montag, 16.11.2026, um 10:30 Uhr im Amtsgericht Siegen angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montageservice UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hess, Astenbergstraße 10, 57319 Bad Berleburg
Geschäftszweig: Kontroll- und Montagedienstleistungen für Fremdfirmen.
ist am 10.07.2026, um 07:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 70/26
Amtsgericht Siegen, 10.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hess, Astenbergstraße 10, 57319 Bad Berleburg
wird der Beschluss vom 15.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Firma der Schuldnerin korrekt lautet: Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt).
25 IN 70/26
Amtsgericht Siegen, 23.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hess, Astenbergstraße 10, 57319 Bad Berleburg
wird der Beschluss vom 10.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Firma der Schuldnerin korrekt lautet: Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt)
25 IN 70/26
Amtsgericht Siegen, 28.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hess, Astenbergstraße 10,…
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 70/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 13874 eingetragenen Hess Kontroll- und Montagetechnik UG (haftungsbeschränkt), Im Boden 3, 57319 Bad Berleburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Hess, Astenbergstraße 10, 57319 Bad Berleburg
Geschäftszweig: Kontroll- und Montagedienstleistungen für Fremdfirmen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2026, um 07:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 25 IN 70/26 und 25 IN 182/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Käs, Braugasse 7, 35390 Gießen, Telefon: 0641 48029038, Fax: 0641 48029050.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 16.11.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, 1. Etage, Sitzungssaal 2102 - Flachbau -.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2136 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
25 IN 70/26
Siegen, 01.09.2026
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