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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BAY Ingenieurbüro GmbH i.L. ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat einen Antrag auf Zustimmung zum Abschluss eines vorprozessualen Vergleichs mit dem gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG in Haftung genommenen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Jashar Bayat, gestellt. Dieser Vergleich sieht die Zahlung eines Einmalbetrages i.H.v. € 7.500,00 zur Erledigung sämtlicher Schadensersatzansprüche vor. Die Gläubiger erhalten bis zum 19.10.2026 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu diesem Antrag zu nehmen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt die Zustimmung gemäß §§ 5 Abs. 2 i.V.m. 160 Abs. 2 Nr. 1, 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt. Der vollständige Antrag der Insolvenzverwalterin liegt auf der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts zur Einsicht aus.
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