Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Kaiser, Sabine
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 49125
EUID
DEM1201.HRA49125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1267/26 K-33-
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.08.2026 , 08:55 Uhr
Eröffnung
29.09.2026 , 14:47 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der Sabine Kaiser ist am 25.08.2026 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann bestellt worden.
Über das Vermögen der Sabine Kaiser, handelnd unter Sabine Kaiser e.K., ist am 25.08.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 29.09.2026 wurde das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, w…
Über das Vermögen der Sabine Kaiser, handelnd unter Sabine Kaiser e.K., ist am 25.08.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 29.09.2026 wurde das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Schuldnerin wird die Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nachkommt. Der Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sabine Kaiser, geb. am 28.01.1966, Neugasse 4, 65795 Hattersheim, handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), ist am 25.08.2026 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Ve…
810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sabine Kaiser, geb. am 28.01.1966, Neugasse 4, 65795 Hattersheim, handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), ist am 25.08.2026 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Sabine Kaiser, geboren am 28.01.1966, Neugasse 4, 65795 Hattersheim, handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), wurde am 29.09.2026 um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die Schuldner…
810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Sabine Kaiser, geboren am 28.01.1966, Neugasse 4, 65795 Hattersheim, handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), wurde am 29.09.2026 um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: info@profpannen.de, Internet: www.profpannen.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 29.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.