Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B&B TGA GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Wilhelm-Ruppert-Straße 38, 51147 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 104112
EUID
DER3306.HRB104112
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 55/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Merten
Adresse
Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.03.2024 , 10:45 Uhr
Masseunzulänglichkeit
24.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Planung, die Installation und Wartung von Kälte- Klima- Lüftung- Heizungs-Sanitäranlagen und MSR GA, Import, Export von Heizung, Kälte, Lüftungsanlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B&B TGA GmbH ist am 28.03.2024 durch das Amtsgericht Köln eröffnet worden. Im Rahmen des Eröffnungsbeschlusses sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Anordnung von § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO zur Beschränkung der Verfügungsrechte der Schuldnerin sowie die Anordnung von § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten bestellt worden. Am 24.02.2025 hat das Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit des Schuldnervermögens bekanntgegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dino-Vitangelo Marvulli, Wilhelm-Rupp…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dino-Vitangelo Marvulli, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln
ist am 28.03.2024, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 55/24
Amtsgericht Köln, 28.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dino-Vitangelo Marvulli, Wilhelm-Ruppert-Str. 3…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dino-Vitangelo Marvulli, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln
ist am 21.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70a IN 55/24
Amtsgericht Köln, 24.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn …
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 55/24
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 104112 eingetragenen B&B TGA GmbH, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dino-Vitangelo Marvulli, Wilhelm-Ruppert-Str. 38, 51147 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.07.2024, um 11:44 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242 96987 0, Fax: 02242 96987 10.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der
der 21.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70a IN 55/24
Amtsgericht Köln, 22.07.2024
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