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Insolvenzprofil
BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Wiesenweg 2, 55606 Bruschied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 11317
EUID
DET2101V.HRB11317
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach
Aktenzeichen
3 IN 120/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ingo Grünewald
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
02.06.2026
Schlusstermin
29.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung und Vermittlung beim Absatz von Waren und Projekten der Baustoffindustrie sowie das Führen und Betreiben verschiedener Internetportale und Webseiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH ist beim Amtsgericht Bad Kreuznach anhängig. Der Insolvenzverwalter hat gemeldet, dass die Masse zur Erfüllung der Verbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung und Auslagen des Verwalters sind durch Beschluss festgesetzt worden. Das Gericht hat der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und einen Schlusstermin für den 29.07.2026 bestimmt, an dem unter anderem die Abnahme der Schlussrechnung und Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse geprüft werden sollen. Eine tatsächliche Verteilung findet mangels Teilungsmasse nicht statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der …
3 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des In…
3 IN 120/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf:
XXX Euro Vergütung nach §§ 1 - 3 InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Auslagenpauschale 1. Jahr, § 8 III InsVV
XXX Euro Auslagenpauschale 2. Jahr ff, § 8 III InsVV
XXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19 %
XXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ingo Grünewald wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Regelvergütung des § 2 InsVV wurde aus einer Berechnungsgrundlage (§ 1 InsVV) von 5.168,19 Euro berücksichtigt.
Erhöhungstatbestände gem. § 3 InsVV wurden keine geltend gemacht.
Der pauschale Auslagenersatz gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde wie beantragt berücksichtigt. Die Obergrenzen von 250, -- Euro je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung wurden nicht überschritten.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 120/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftli…
3 IN 120/23 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BDV Beratung Dienstleistung Vermittlung GmbH, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied (AG Bad Kreuznach, HRB 11317), vertr. d.: Heinz Rothschmitt, Wiesenweg 2, 55606 Bruschied, (Geschäftsführer),
wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Es wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, wird bestimmt auf 29.07.2026 mit folgender Tagesordnung:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Erhebung von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung mangels Masse gem. § 207 InsO,
d) Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen,
Anträge bzw. Widersprüche zu diesen Tagesordnungspunkten, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Rechnungslegung des Verwalters und das Schlussverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Mangels Teilungsmasse wird eine Schlussverteilung nicht stattfinden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 26.06.2026
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