Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAP Mode am Park GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26924
EUID
DET2210V.HRB26924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 76/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.09.2025
Schlusstermin
18.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Textilien, Accessoires, Dekorationsartikeln und Blumen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH ist beim Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann ist bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen sind festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann als Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 10.519,47 EUR. Es sind festgestellte Forderungen in Höhe von 134.996,97 EUR zu berücksichtigen. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 9.095,22 EUR, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Der Schlusstermin ist für den 18.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse, gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen ist angeordnet worden; der entsprechende Prüfungstermin ist auf den 29.09.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen diese Forderungen eingereicht werden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am
Park GmbH
Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 76/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH,
Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler zu Akten…
Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am
Park GmbH
Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 76/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH,
Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Bad
Neuenahr-Ahrweiler zu Aktenzeichen 6 IN 76/20 der Schlusstermin stattfinden. Das
Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Bad Neuenahr-
Ahrweiler niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 9.095,22 €,
abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen
sind festgestellte Forderungen in Höhe von 134.996,97 €.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwal…
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Erhöhung für 30 Gläubiger
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 30 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diesen offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ra…
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 10.519,47 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 189,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 54 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung en…
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird auf den 18.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete…
6 IN 76/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAP Mode am Park GmbH, Kurgartenstraße 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (AG Koblenz, HRB 26924), vertr. d.: 1. Lieselotte Karin Hause, Barbarastraße 25, 50996 Köln, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 04.07.2025
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