Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 24828
EUID
DET2101V.HRB24828
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 8/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Ingo Grünewald
Adresse
Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/79496-12
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.01.2026 , 14:43 Uhr
Eröffnung
27.03.2026 , 09:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.05.2026
Masseunzulänglichkeit
03.06.2026
Berichtstermin
10.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Betreiben des Hotels im Park am Maasberg inklusive Restaurant, Bar und Spa und die Durchführung von Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Hotels sowie der Verkauf von Lebensmitteln, Kosmetik und Getränke an Hotelgäste und sonstige Dritte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 21.01.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ingo Grünewald zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 27.03.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter ist nun als endgültiger Insolvenzverwalter tätig. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 10.06.2026 bestimmt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Am 03.06.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 3 IN 8/26 Am 27.03.2026 um 09:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo G…
Geschäfts-Nr.: 3 IN 8/26 Am 27.03.2026 um 09:29 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 20.05.2026.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber d. Schuldner/in haben, werden aufgefordert, nicht mehr an d. Schuldner/in sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht wird bestimmt
auf den 10.06.2026.
Bis zu diesem Termin kann die Tabelle auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
-Insolvenzgericht- Bad Kreuznach von 9.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden.
Im angeordneten schriftlichen Verfahren können Widersprüche gegen die Feststellung einer Forderung schriftlich eingelegt werden. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet.
Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Anträge über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten können im angeordneten schriftlichen Verfahren ebenfalls bis zum Ablauf der genannten Frist eingereicht werden.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Veröffentlichungen erfolgen im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Insolvenzeröffnung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 27.03.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), ist am 21.01.2026 um 14:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin an…
3 IN 8/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), ist am 21.01.2026 um 14:43 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Mannheimer Str. 254a, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/79496-12, Fax: 0671/79496-10, E-Mail: tina.becher@tbs-insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 21.01.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agkh.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 8/26 : In dem Insolvenzverfahren Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig …
3 IN 8/26 : In dem Insolvenzverfahren Parkhotel Maasberg Betriebsgesellschaft mbH, Am Maasberg 1, 55566 Bad Sobernheim (AG Bad Kreuznach, HRB 24828), vertr. d.: Dominik Demirtas, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 03.06.2026
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