Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beauty Supply GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91007
EUID
DEM1201.HRB91007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 646/20 B-4-8
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
30.03.2026
Einstellung
31.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Einzelhandel, Ankauf und Verkauf von Haar- und Kosmetikprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty Supply GmbH in Frankfurt am Main ist anhängig. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat für den 30.03.2026 einen Stichtag festgesetzt, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen der Insolvenzgläubiger und Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse sowie gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.603,54 EUR geleistet wird. Parallel dazu sind für den Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, die Auslagenpauschale, Zustellungsauslagen sowie die Umsatzsteuer festgesetzt worden. Das Verfahren ist mangels Masse eingestellt worden, § 207 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 646/20 B-4-8 : In dem Insolvenzverfahren Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertreten durch:
1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegl…
810 IN 646/20 B-4-8 : In dem Insolvenzverfahren Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertreten durch:
1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 646/20 B-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertr. d.: 1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlu…
810 IN 646/20 B-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertr. d.: 1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 30.03.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.603,54 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 646/20 B-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertr. d.: 1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
A…
810 IN 646/20 B-4-8: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beauty Supply GmbH, Paul-Gerhardt-Ring 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 91007),
vertr. d.: 1. Nimrod Oren, (Geschäftsführer),
2. Boaz Mestbaum, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026
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