Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Besselstraße 25, 68219 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 706855
EUID
DEB8535.HRA706855
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 676/18
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-396820
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist Vergütung
25.06.2026
Schlusstermin
08.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 23.04.2026 erklärt werden. Der Insolvenzverwalter hat zudem die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt; hierzu können die Beteiligten bis zum 25.06.2026 schriftlich Stellungnahme abgeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG ist eröffnet. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.07.2018 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mirko Lehnert, hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Gerichts festgeset…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG ist eröffnet. Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.07.2018 angeordnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Mirko Lehnert, hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Gerichts festgesetzt wurden. Der endgültige Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Mirko Lehnert; dessen Vergütung wurde auf Basis der Insolvenzmasse in Höhe von 34.276,70 EUR sowie einer beantragten Erhöhung um 10 % festgesetzt. Das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 149.642,44 EUR zu berücksichtigen sind. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 34.727,71 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist auf den 08.10.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Widersprüche und Einwendungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Wiesen…
Geschäfts-Nr. 9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Wiesenstraße 12, 64756 Mossautal, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 23.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 26.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6…
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6, 36251 Ludwigsau, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 25.06.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6…
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6, 36251 Ludwigsau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 23.07.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 41.516,47 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 46,95 % festgesetzt wird (25 % Regelvergütung + 21,95 % für die Betriebsfortführung sowie die Vorbereitung der übertragenden Sanierung). Auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung in dem Vergütungsantrag vom 02.06.2026 wird im Einzelnen verwiesen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6…
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6, 36251 Ludwigsau, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 149.642,44 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 34.727,71 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6…
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6, 36251 Ludwigsau, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 10 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
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X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 34.276,70 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Die beantragte Erhöhung um 10 % war aufgrund des erhöhten Tätigkeitsumfangs im Rahmen der rechtlichen Streitigkeiten mit der Erwerberin nicht zu beanstanden und wurde antragsgemäß berücksichtigt. Auf die Verfahrensberichte sowie die Begründung n dem Vergütungsantrag vom 02.06.2026 wird im Einzelnen verwiesen.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6…
9 IN 676/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SRP intensiv-Transport GmbH & Co KG, Besselstraße 25, 68219 Mannheim (AG Mannheim, HRA 706855), vertr. d.: 1. SRP Verwaltungs GmbH, Erbacher Straße 45, 64759 Mossautal, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sven Schäfer, Rengshäuser Straße 6, 36251 Ludwigsau, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 08.10.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2026
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