Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 7700
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Insolvenzprofil
BEB Trocken & Estrich Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herderstraße 23, 32756 Detmold
Handelsregister
Amtsgericht Lemgo HRB 7700
EUID
DER2307.HRB7700
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
50 IN 53/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann
Adresse
Bielefelder Straße 8, 32756 Detmold
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2026 , 10:02 Uhr
Eröffnung
01.05.2026 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.06.2026
Berichtstermin
15.07.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
15.07.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Estricharbeiten sowie der Baustoffhandel und der Textilvertrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEB Trocken & Estrich Bau GmbH ist am 02.04.2026 durch das Amtsgericht Detmold mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann bestellt worden. Am 01.05.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Zur endgültigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 25.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin zur Gläubigerversammlung, dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin ist für den 15.07.2026 angesetzt. In diesem Termin werden unter anderem die Bestätigung der Insolvenzverwalterin, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 53/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7700 eingetragenen BEB Trocken & Estrich Bau GmbH, Alter Mühlenweg 2, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eduard Brunmaier
Geschäft…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 53/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7700 eingetragenen BEB Trocken & Estrich Bau GmbH, Alter Mühlenweg 2, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eduard Brunmaier
Geschäftszweig: Die Ausführung von Estricharbeiten sowie der Baustoffhandel und der Textilvertrieb
ist am 02.04.2026, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Bielefelder Straße 8, 32756 Detmold bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
50 IN 53/26
Amtsgericht Detmold, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 53/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7700 eingetragenen BEB Trocken & Estrich Bau GmbH, Alter Mühlenweg 2, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eduard Brunmaier
Geschäftszweig: Die Ausführung von Estrichar…
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 50 IN 53/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7700 eingetragenen BEB Trocken & Estrich Bau GmbH, Alter Mühlenweg 2, 32760 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eduard Brunmaier
Geschäftszweig: Die Ausführung von Estricharbeiten sowie der Baustoffhandel und der Textilvertrieb
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Bielefelder Straße 8, 32756 Detmold.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.07.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6 (Nebengebäude), 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 12.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
50 IN 53/26
Detmold, 01.05.2026
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