Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Beck Logistik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Adresse
Oberdorf 12, 09306 Erlau OT Schweikershain
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRA 7327
EUID
DEU1206.HRA7327
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
403 IN 22/26, 406 IN 22/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
RA Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Adresse
Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz
Telefon
0371 66619840
E-Mail
Termine & Fristen
Bestellung vorläufiger Insolvenzverwalter
09.01.2026 , 14:16 Uhr
Einstellung des Verfahrens
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beck Logistik GmbH & Co. KG wurde beim Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 403 IN 22/26 eingeleitet. Am 09.01.2026 um 14:16 Uhr wurde RA Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO angeordnet, wodurch Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Später wurde das Verfahren unter dem Aktenzeichen 406 IN 22/26 durch Beschluss vom 23.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beck Logistik GmbH & Co. KG, Oberdorf 12, 09306 Erlau OT Schweikershain, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7327
vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Beck
- wurde am 09.01.2026 um 14:16 Uhr
RA P…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beck Logistik GmbH & Co. KG, Oberdorf 12, 09306 Erlau OT Schweikershain, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7327
vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Beck
- wurde am 09.01.2026 um 14:16 Uhr
RA Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Franz-Mehring-Straße 2, 09112 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 66619840, Email geschäftlich chemnitz@stapper.in, Telefax 0371 66619841 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 406 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beck Logistik GmbH & Co. KG, Oberdorf 12, 09306 Erlau OT Schweikershain, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7327
vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Beck
- wurde der Antrag auf Eröffnung des In…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 406 IN 22/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Beck Logistik GmbH & Co. KG, Oberdorf 12, 09306 Erlau OT Schweikershain, Amtsgericht Chemnitz , HRA 7327
vertreten durch die Geschäftsführerin Natalie Beck
- wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 23.04.2026 mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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