Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Speestraße 47 a, 40885 Ratingen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 82651
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DER1101.HRB82651
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
501 IN 126/20
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2025
Frist zur Stellungnahme
02.09.2026
Prüfungstermin
02.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Friseursalons.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Persönliche Dienstleistungen
Subbranche
Friseur & Kosmetik
Geschäftstätigkeit
Betrieb eines Friseursalons
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Das Gericht hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 02.05.2025 festgelegt. Bis zu diesem Datum muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts nieder. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden über die Feststellung ihrer Forderungen nicht benachrichtigt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 126/20 behandelt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Julia Simone Becker. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der erste …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 126/20 behandelt. Die gesetzlich vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Frau Julia Simone Becker. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Der erste Prüfungsstichtag war der 02.05.2025, wobei Widersprüche bis zu diesem Datum möglich waren. Ein weiterer Prüfungstermin wurde für den 02.09.2026 angeordnet. Das Verfahren ist in die Phase der Schlussverteilung eingetreten. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei Beteiligten bis zum 02.09.2026 Gelegenheit zur Stellungnahme zu Schlussrechnung und Vergütungsantrag hatten. Laut dem Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 80.246,08 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 7.700,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt durch den Insolvenzverwalter.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 126/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Julia Simone Becker vertre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 501 IN 126/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Julia Simone Becker vertreten. Im Verfahren wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin war ursprünglich für den 02.05.2025 angesetzt, später wurde ein weiterer Prüfungsstichtag für den 02.09.2026 bekannt gegeben. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.09.2026 Stellung zu nehmen. Laut dem Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 80.246,08 EUR. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 7.700,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Die Schlussverteilung erfolgt durch den Insolvenzverwalter nach dem Schlusstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
501 IN 126/20
Amtsgericht Düsseldorf, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.09.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
a.
Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
b.
Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 aus.
501 IN 126/20
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
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Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
erfolgt die Schlussverteilung nach dem Schlusstermin durch den Insolvenzverwalter.
Laut Schlussverzeichnis beträgt die Summe der Forderungen der Insolvenzgläubiger 80.246,08 EUR.
Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von ca. 7.700,00 EUR nach Abzug der Vergütung des Verwalters und etwaiger Gerichtskosten zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 126/20
Amtsgericht Düsseldorf, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
w…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
501 IN 126/20
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
s…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82651 eingetragenen Becker Haarstyling UG (haftungsbeschränkt), Speestr. 47a, 40885 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Simone Becker,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
501 IN 126/20
Amtsgericht Düsseldorf, 10.09.2026
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