Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 100959
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Office Steeler Straße GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
c/o Lohr & Company Rochusstr.47, 40479 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 100959
EUID
DER1101.HRB100959
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 200/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Paul Fink
Adresse
Königsallee 33, 40212 Düsseldorf
Telefon
0211/3018060
Termine & Fristen
Eröffnung
31.03.2025 , 13:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.04.2025
Einsichtnahme Forderungsverzeichnis
02.05.2025
Berichtstermin
15.05.2025 , 12:00 Uhr
Prüfungstermin
15.05.2025 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung von Grundstücken sowie deren wirtschaftliche Nutzung durch Vermietung und Verpachtung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 31.03.2025 um 13:32 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Office Steeler Straße GmbH eröffnet. Das Verfahren wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung durchgeführt. Grundlage ist ein Antrag der Schuldnerin, der am 27.11.2023 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Paul Fink ernannt worden. Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 24.04.2025 beim Insolvenzverwalter anmelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 15.05.2025 um 12:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Dort sollen auch über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 02.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 200/23
502 IN 200/23
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100959 eingetragenen Office Steeler Straße GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 200/23
502 IN 200/23
AMTSGERICHT DÜSSELDORF
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 100959 eingetragenen Office Steeler Straße GmbH, c/o Lohr & Company GmbH, Rochusstraße 47, 40479 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Harfid Hadrovic,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.03.2025, um 13:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Paul Fink, Königsallee 33, 40212 Düsseldorf, Telefon: 0211/3018060, Fax: 021130180699.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 15.05.2025, 12:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- Zustimmung zur Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, ggf. an besonders Interessierte, ggf. unter Wert §§ 160 Abs.1, abs.2 Nr.1 ; 162, 163 InsO
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Düsseldorf, 31.03.2025
Amtsgericht
Rolke
Richter am Amtsgericht
502 IN 200/23
Düsseldorf, 31.03.2025
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