Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt an der Weinstraße
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRA 61759
EUID
DET3104V.HRA61759
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr.
Aktenzeichen
1 IN 76/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch
Kanzlei
Ernestus Rechtsanwälte
Adresse
O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim
Telefon
0621/533 922-0
E-Mail
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung
10.06.2025
Schlussverteilung
10.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch hat am 18.03.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Festsetzung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. am 10.06.2025 vorgenommen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Dem Verwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass die Schlussverteilung erfolgen soll. Der verfügbare Massebestand beträgt 84.557,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 699.245,04 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 76/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ackermann CAD-Konstruktions GmbH, Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch…
1 IN 76/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ackermann CAD-Konstruktions GmbH, Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 18.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 76/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ackermann CAD-Konstruktions GmbH, Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstell…
1 IN 76/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Becker Werkzeug- und Vorrichtungsbau GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ackermann CAD-Konstruktions GmbH, Im Altenschemel 34, 67435 Neustadt (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 61759), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neustadt a. d. Wstr. zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 84.557,34 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 699.245,04 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 10.06.2025
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