Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Bedachung Zimmermann GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 206146
EUID
DEP2204.HRB206146
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 89/23 GOE
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
01.12.2025
Prüfungstermin
26.01.2026
Schlusstermin
27.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbrinung von Dach-, Fassade- und Abdichtungsarbeiten sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, mit Sitz in Rosdorf, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Ein besonderer Prüfungstermin für Forderungen wurde auf den 01.12.2025 festgelegt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein weiterer Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 26.01.2026 bestimmt wurde. Der Schlusstermin sowie der Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 27.07.2026 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, gegen das Schlussverzeichnis sowie Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder zur Überwachung der Erfüllung der Obliegenheiten eingereicht werden.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jonas Zimmermann ist bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Beschlüsse des Amtsgerichts Göttingen ergangen. Zunächst wurde ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 01.1…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Jonas Zimmermann ist bestellt. Im Verfahren wurden mehrere Beschlüsse des Amtsgerichts Göttingen ergangen. Zunächst wurde ein Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 01.12.2025 festgelegt. Später wurde dieser Termin auf den 26.01.2026 verschoben. Der Schlusstermin des Insolvenzverfahrens ist auf den 27.07.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum können Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Verwalters bei Gericht eingereicht werden. Zudem sind Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände oder auf Versagung der Restschuldbefreiung bis zum Schlusstermin möglich.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag erhalten. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei besondere Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag erhalten. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei besondere Prüfungstermine auf den 01.12.2025 und den 26.01.2026 bestimmt wurden. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 27.07.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung sind festgesetzt worden, basierend auf einer Berechnungsmasse von 89.238,53 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren…
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.01.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 15.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forder…
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
f) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren…
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den …
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Göttingen, 25.11.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 …
74 IN 89/23 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bedachung Zimmermann GmbH, Sieboldstraße 30, 37124 Rosdorf (AG Göttingen, HRB 206146), vertr. d.: Jonas Zimmermann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 20 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 22.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 82.222,53 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 7.016,00 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 89.238,53 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin beansprucht der Insolvenzverwalter für den daraus entstandenen Mehraufwand einen Zuschlag in Höhe von 20% der Regelvergütung.
Dieser erscheint dem Grunde und der Höhe nach angemessen uns ist entsprechend zu gewähren. Ein Abzug für die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters im vorläufigen Verfahren erfolgt nicht, da die Tätigkeit zu keiner Vereinfachung im eröffneten Verfahren geführt hat.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 112,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 32 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 24.08.2026
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