Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 205808
EUID
DEP2204.HRB205808
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
74 IN 75/22 HMUE
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Jung
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
17.02.2025
Schlusstermin
08.12.2025
Aufhebung
01.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Glas- und Gebäudereinigung, Einkauf und Vertrieb von medizinischen und hygienischen Mitteln sowie Reinigungsbedarf/Reinigungsmitteln, Verleih/Vermietung von Reinigungsgeräten und -maschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hann. Münden ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt, wobei die Masse für die Berechnung eine Summe von 90.802,44 EUR aufwies. Vor der Aufhebung erfolgte die Anzeige eines verfügbaren Massebestands von 49.829,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten sowie die Berücksichtigung von Insolvenzforderungen in Höhe von 182.864,29 EUR. Ein Stichtag für Widersprüche und Einwendungen gegen die Schlussrechnung war der 08.12.2025.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 08.12.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderung…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt) ist am 01.06.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Stichtag für den Schlusstermin und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war der 08.12.2025. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis eingelegt werden. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung sind festgesetzt worden; die Beträge unterliegen nicht der Veröffentlichungspflicht gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO. Der verfügbare Massebestand betrug 49.829,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen waren in Höhe von 182.864,29 EUR zu berücksichtigen. Die Schlussverteilung soll erfolgen, wobei das Verteilungsverzeichnis auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme niedergelegt ist. Ein besonderer Prüfungstermin für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen war am 17.02.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), sind die Vergütung und Ausla…
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Jung festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Göttingen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 90.802,44 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 409,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 117 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), wurde beschlossen:
Stichtag,…
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 08.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen eventuell nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
e) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), soll die Schlussverteilung e…
74 IN 75/22 HMUE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Göttingen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Jung, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: h.jung@westhelleundpartner.eu hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 49.829,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 182.864,29 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Göttingen, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 75/22 HMUE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 I…
74 IN 75/22 HMUE: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: 1. Anke Kessens, (Geschäftsführerin), 2. Sibylle Klaaßen-Lotz, Am Steinsgraben 1a, 37085 Göttingen, (Bevollmächtigter), ist am 01.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 75/22 HMÜ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: Anke Kessens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Ver…
74 IN 75/22 HMÜ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der GLASKLAR UG (haftungsbeschränkt), Am Rodland 8, 34346 Hann. Münden (AG Göttingen, HRB 205808), vertr. d.: Anke Kessens, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.02.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 13.01.2025
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